Kenntnisnachweise werden zu Schulungsnachweisen, Aufstiegserlaubnisse zu Geländeausweisungen
Zum 31.12.2022 läuft der Übergangszeitraum für den Modellflug ab. Dann greift die neue EU-Drohnenverordnung (DVO (EU) 2019/947) auch vollumfänglich für den Modellflug im Verbandsrahmen. Bis dahin benötigen die Modellflugverbände sog. “Verbandsbetriebserlaubnisse”, um im Rahmen ihres Verbands den bisherigen Modellflugbetrieb fortführen zu können. Das diesbezügliche Genehmigungsverfahren des MFSD/DAeC beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) befindet sich mittlerweile in der Endphase. Die beantragten Prozedere gelten dann für alle MFSD- und DAeC- Vereine.
Viele Punkte sind bereits mit der Behörde abgestimmt und endgültig bestätigt. Sie können daher als gesichert bewertet werden. Dies gilt auch für die Themen “bisheriger Kenntnisnachweis / neuer Schulungsnachweis” sowie “bisherige Aufstiegserlaubnis / neue Geländeausweisung”.
Im Rahmen des Modellflugs im MFSD/DAeC wird insoweit Folgendes für die Zukunft gelten:
Kenntnisnachweise
Frühestens Ende September ist die 5-jährige Gültigkeitsfrist der ersten Kenntnisnachweise abgelaufen. Für den Moment ist also keine Erneuerung notwendig. Bis September wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das neue Schulungsverfahren etabliert sein. Sobald die Verbandsbetriebserlaubnis erteilt ist, wird das jetzige Portal des Kenntnisnachweises angepasst und der neue Schulungsnachweis steht zur Verfügung. Der neue Schulungsnachweises kosten wie bisher rd. 27 € und wird auch für 5 Jahre gültig sein. Der Test wird im bekannten Format mit etwas angepassten Inhalten zu absolvieren sein.
Bestehende Kenntnisnachweise (also nach alter LuftVO) können bis zum aufgedruckten Datum als Schulungsnachweise gelten, wenn der Nachweisinhaber das MFSD-Online-Training und den MFSD-Online-Test erfolgreich absolviert. Das genaue Online-Prozedere wird dafür demnächst festgelegt und eingerichtet. Eines steht aber jetzt schon fest: Diese „Nachweis-Umschreibung“ wird kostenlos sein.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass die europäischen A1/A2/A3-Scheine, Scheine der Specific Category, Luftfahrerscheine aller Art oder Pilotenlizenzen nicht als Schulungsnachweise für das Fliegen innerhalb der künftigen Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD/DAeC gelten und auch nicht durch das vorbeschriebene Prozedere zu tauglichen Scheinen gemacht werden können.
Aufstiegserlaubnisse und Betriebsgenehmigungen nach früherem Recht
Bestehende Aufstiegs- oder Betriebserlaubnisse von MFSD/DAeC-Modellflugvereinen gelten als sog. Geländeausweisung für eine Interimszeit von 2 Jahren nach Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis, ohne dass dafür besondere Voraussetzungen eingehalten werden müssten. In dieser Zeit haben die MFSD/DAeC-Modellflugvereine die Möglichkeit, ihre jeweiligen Aufstiegs- oder Betriebsgenehmigungen an den MFSD zu übersenden. Der MFSD wird sodann prüfen, inwieweit die Aufstiegs- bzw. Betriebsgenehmigungen mit den neuen Regeln der Verbandsbetriebserlaubnis vereinbar sind. Sollten Änderungen erforderlich sein, werden diese mit dem Modellflugverein besprochen und abgestimmt. Im Regelfall dürften frühere Auflagen und Nebenbestimmungen wegfallen, weil insoweit die “Standardisierten Regeln für Flugmodelle” (StRfF) die notwendigen Anforderungen schon vorhalten. Es werden voraussichtlich auch einige Modellflugvereine überhaupt keine Geländeausweisung mehr benötigen, wenn bei ihnen beispielsweise keine Flugmodelle mit mehr als 12 kg MTOM betrieben werden und auch sonst kein Ausweisungsbedarf besteht. Die erforderliche Zustimmung der zuständigen unteren Luftverkehrsbehörde holt ebenfalls der MFSD für den Modellflugverein ein, was den Vereinen mühsame Behördengänge erspart.
Fazit
Kein MFSD/DAeC-Modellflieger braucht Sorge zu haben, dass er wegen eines ablaufenden Kenntnisnachweises und noch nicht absolvierbarem Schulungsnachweis in kurzer Zeit zwei Mal zur Kasse gebeten wird. Vielmehr kann ein Kenntnisnachweis während seines gesamten Gültigkeitszeitraums auch als Schulungsnachweis genutzt werden, wenn das oben beschriebene, sehr einfache und kostenlose “Auffrischungs-Prozedere” durchlaufen wird. Aufstiegs- und Betriebserlaubnisse können in einem komfortablen Verfahren, welches vom MFSD in Abstimmung mit den jeweiligen MFSD/DAeC-Modellflugvereinen geführt wird, in Geländeausweisungen umgeschrieben werden. Um das ggf. erforderliche Plazet der unteren Luftverkehrsbehörde kümmert sich ebenfalls der MFSD. Der Modellflugbetrieb kann währenddessen ohne jede Unterbrechung fortgeführt werden.
Der Beitrag Modellflug-Kenntnisnachweis: Aus alt mach neu erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.