7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2022
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
Im Jahr 2022 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.
Antragsverfahren 2022
Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 31.05.2022. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
ANTRAG IM FÖRDERPORTAL STELLEN
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Der Beitrag Förderung der Übungsarbeit, Antragsfrist: 31.5.2022 erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.