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Neue Richtlinie für fallschirmtechnisches Personal

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Mit sofortiger Wirkung hat der Bundesausschuss Technik des DAeC die „Richtlinie für fallschirmtechnisches Personal des DAeC und die Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit von Rettungsfallschirmen“ verabschiedet.

Die Prüferlizenzen Kl. 3 Rettungsfallschirme sind zwischenzeitlich aus der LuftPersV gestrichen worden, behalten aber ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Der Rettungsfallschirm als Luftfahrtgerät wird mit der kommenden Änderung des LuftVG aus dem §1 gestrichen. Das LBA wird diese Prüferlizenzen nicht mehr verlängern. Die EASA hat keine Regelungen für Rettungsfallschirme erlassen und verweist auf die Herstelleranweisungen für die Instandhaltung.

Dadurch entstand eine Regelungslücke für die Ausbildung von Prüfern für Rettungsfallschirme, die durch die neue Richtlinie geschlossen wird.

Die Richtlinie übernimmt die Regelungen für die Ausbildung von Fallschirmpackern aus der Ausbildungsrichtlinie für Technisches Personal des DAeC und fügt neue Regelungen für die Ausbildung von Prüfern für Rettungsfallschirme hinzu. Damit ist es zukünftig möglich, innerhalb des DAeC Prüfer entsprechend selbst auszubilden. Diese erhalten anschließend einen Technischen Ausweis des zuständigen DAeC-Landesverbands.

Der Technische Ausweis für die Prüfer gilt für alle Rettungsfallschirme. Die Eintragung des Berechtigungsumfangs erfolgt durch den ausstellenden Verband. Zukünftige Prüfer, die auch Rettungsfallschirme der Fa. Brüggemann prüfen wollen, müssen allerdings bei der Fa. Brüggemann noch eine separate Einweisung nachweisen.

Der Beitrag Neue Richtlinie für fallschirmtechnisches Personal erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.


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