Der AEROCLUB I NRW wird den Kooperationsvertrag mit dem MFSD auf der Jahreshauptversammlung des DAeC Ende November in Braunschweig unterschreiben. Somit gilt ab Anfang Dezember die neue Verbandsbetriebserlaubnis VBE. Diese legt die Rechte und Pflichten zum Betrieb von Modellflug fest. Hauptsächlicher Bestandteil sind dies standardisierten Regeln für den Modellflug (StRfF).
Hier schon einmal vorab ein paar wichtige Punkte:
- Die Startmasse für einen erlaubnisfreien Aufstieg im Luftraum G ist von 5 kg auf 12 kg angehoben worden
- Die Registrierung jedes Piloten/jeder Pilotin beim LBA muss erfolgen
- Alle Modelle müssen mit dieser EU-Registrierungsnummer des Halters/der Halterin
- gekennzeichnet sein
- Der Schulungsnachweis (früher Kenntnisnachweis) ist erforderlich für den Betrieb von
- Modellen über 2 kg Startmasse und einer Flughöhe über 120 m
- Laut LBA müssen bis zum 06.07.2024 alle Modellfluggelände im DAeC beim MFSD angegeben werden. Dies dürfte nur ein formeller Akt sein
Die gültige Fassung der Standardisierten Regeln für den Modellflug ist hier als Download hinterlegt.
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