Entlastung der Vereine durch ein Förderprogramm der Landesregierung NRW
Das Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 umfasst eine Hilfe für die Sportvereine und die sonstigen gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die durch krisenbedingte Energiemehrkosten belastet sind.
Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des eingerichteten Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“.
Zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge können Sportvereine bald im Rahmen einer Billigkeitsleistung Zuschüsse über das LSB NRW-Förderportal beantragen.
Beantragungen werden bis zum 30.05.2023 möglich sein und können voraussichtlich ab Ende Februar gestellt werden. Nähere Infos zu den Energiehilfen der Landesregierung, demnächst auf der LSB-Seite.
LINKS
- Pressemitteilung, Land NRW, 31.1.2023
- Facebook-Videonachricht, Andrea Milz, NRW-Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, 31.1.2023
- LSB-NRW: Energiekrise 2022-2023
Der Beitrag Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 zur Bewältigung der Energiekrise erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.