Ab dem 23. März 2023 wird es eine Änderung bei den Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft geben. Das bedeutet, dass die Flieger, in Bereichen von TMZ auf die Frequenz der TMZ wechseln müssen, auch falls sie vorher auf der Frequenz der Flugsicherung waren. Dies gilt nur für Flüge nach VFR-Regeln.
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