Wie bereits angekündigt unterstützt die Landesregierung die von krisenbedingten Energiemehrkosten betroffenen NRW-Sportorganisationen mit einer Soforthilfe von insgesamt 55,2 Millionen Euro. Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen.
Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Energiekrisenhilfe zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits jetzt über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können.
Die offizielle Antragsfrist beginnt voraussichtlich am 01.03.2023. Förderanträge können dann über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Weitere hilfreiche Informationen zur Energiekrise sind hier zu finden.
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