Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 7. Februar eine neue Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren veröffentlicht, die am 8. Februar in Kraft getreten ist und unter NfL 2023 -1- 2726, aber auch in der AIP veröffentlicht ist.
Die Änderung, die uns betrifft, ist ein weiterer Schritt in Richtung „SERA“, aber auch ein Schritt in Richtung „Fliegen ohne Flugleiter“.
Damit werden die Plätze, die keine Flugverkehrsdienste anbieten, auch kenntlich gemacht.
- Flugplätze ohne Flugverkehrsdienst durch den Flugleiter an unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS-Anbieter nicht mehr INFO, sondern RADIO (Beispiel: Man ruft jetzt „Schmallenberg RADIO“, nicht mehr „Schmallenberg Info“)
- Die Plätze mit AFIS haben weiterhin das Rufzeichen- INFORMATION
- Dies gilt auch für FIS- INFORMATION
Diese Rufzeichen sind ab sofort gültig, auch wenn die Sichtflugkarten noch nicht geändert sind.
Insgesamt empfiehlt der Fachbereich Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb, die „Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren“ zu lesen, da diese neu sortiert ist und einige Erklärungen enthält.
Vielleicht gelingt es auch, die Bezeichnung „Endanflug“ (siehe 1.4.14) statt Endteil zu benutzen.
In diesem Zusammenhang ist auch die neue Regel TMZ zu beachten:
Es gilt das Verfahren für alle:
- „Listening Squawk“ und Hörbereitschaft auf der Radarfrequenz, wie auf der ICAO-Karte veröffentlicht
- Andere Verfahren sind nicht gestattet. Darum ist eine Nachfrage bei FIS für ein anderes Verfahren nicht notwendig und sollte unterbleiben.
Der Beitrag Änderung Funkrufzeichen und TMZ-Verfahren erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.