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Antragsfrist Förderung der Übungsarbeit verlängert

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Bis zum 23. Juni Anträge stellen

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern. 

Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

DOWNLOAD

Förderrichtlinien Übungsarbeit (pdf)

Der Beitrag Antragsfrist Förderung der Übungsarbeit verlängert erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.


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