Eine Beauftragung von Prüfern und die Freigabe einer Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt nur noch für Prüfungen zum Ersterwerb einer Lizenz und für Prüfungen zum Ersterwerb einer Lehrberechtigung.
Die Bestimmungen zur Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen sind im Abschnitt H, Kapitel 1 der EU Verordnung Nr. 1178/2011 beschrieben. Bei Erneuerung einer Klassenberechtigung hat der Bewerber eine Auffrischungsschulung an einer ATO zu absolvieren. Der Umfang der Auffrischungsschulung ist im AMC1 FCL.740 (b) (1) festgelegt.
Die Liste der Prüfer finden Sie auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes:
http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/AnerkannteFlugpruefer/Anerkannte_Flugpruefer_node.html