Die Bekanntmachung zum Thema „Festlegung von Lufträumen zur Durchführung von Wellensegelflügen“ tritt am 5. Oktober 2023 in Kraft. Damit wird die NfL 2022-1-2635 aufgehoben.
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Die Bekanntmachung zum Thema „Festlegung von Lufträumen zur Durchführung von Wellensegelflügen“ tritt am 5. Oktober 2023 in Kraft. Damit wird die NfL 2022-1-2635 aufgehoben.