Nach der Einrichtung von Lufträumen der Kategorie “D-nicht CTR” an den drei Flugplätzen Dortmund, Paderborn und Münster hatte sich zunächst in dieser Angelegenheit seitens der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der gewerblichen Nutzer nichts mehr bewegt.
Erst nach mehreren organisierten Gesprächen unseres Ausschusses unterer Luftraum kam es nun endlich zu einem von der DFS anberaumten Workshop zum Thema Vor- und Nachteile der beiden Luftraummodule “TMZ/RMZ” und “TMZ mit Hörbereitschaft”. Das zweite Modul “TMZ mit Hörbereitschaft” ist noch nicht im neuen Kriterienkatalog zur Einstufung der Lufträume aufgenommen und erfordert daher eine genauere Betrachtung.
Eingeladen zum Workshop waren die Vertreter der gewerblichen Luftfahrt (Vereinigung Cockpit, RyanAir, WizzAir), Vertreter der Bundeswehr, ein Vertreter des Bundesaufsichtamtes für Flugsicherung, der gleichzeitig auch Vorsitzender der APEG (eine Gruppe, die gemeldete Luftfahrzeugannäherungen im Hinblick auf Kollisionsgefahr hin untersucht) ist, der Ausschuss unterer Luftraum als Vertreter des DAeC, sowie eine große Anzahl von Sachbearbeitern der DFS selbst. Die Besetzung zeigt, dass unser Anliegen ernsthaftes Gehör findet.
Die DFS stellte zunächst die beiden Luftraumkonzepte vor, danach gab es eine freie Diskussion der Teilnehmer über Vor- und Nachteile des jeweiligen Modells. Relativ schnell war klar, dass das Modul “TMZ mit Hörbereitschaft” die Sicherheit im Luftraum erhöht und von allen Beteiligten am einfachsten umgesetzt werden kann.
Luftraummodul “TMZ mit Hörbereitschaft” in der Praxis
Vor Einflug in den entsprechenden Luftraum setzt der Pilot einen für diesen Luftraum vorgegebenen Transpondercode, rastet die vorgegebene Frequenz (beides wird in die ICAO-Karte gedruckt), signalisiert mit dem Transpondercode, dass er Hörbereit ist, und bleibt dann hörbereit, bis er den Luftraum verlassen hat. Die Funkverbindung muss, im Gegensatz zur RMZ/TMZ, nicht hergestellt werden. Da keine Freigaben notwendig werden, nimmt der im Fall der Fälle der Fluglotse von sich aus den Funkkontakt auf, um Absichten zu erfragen und Verkehrsinformationen oder auch Ausweichempfehlungen zu geben.
Neues Luftraummodul erfordert Sicherheitsbewertung
Da ein bislang noch nicht genutztes Luftraummodul Verwendung finden soll, ist seitens der DFS eine Sicherheitsbewertung notwendig. Diese Sicherheitsbewertung soll nicht den Luftraum an sich bewerten, sondern geprüft werden soll, ob bei Einführung solcher Lufträume eventuell die Arbeitsabläufe der Flugverkehrskontrolle im Hinblick auf die Sicherheit beeinträchtigt werden.
Auf drängen aller Luftraumnutzer hat die DFS sich das Ziel gesetzt, diese Sicherheitsbewertung einschließlich der berichtigten Vorschriftenlage für die Fluglotsen bis zur diesjährigen Luftraumnutzerkonferenz im Herbst abgeschlossen zu haben. Danach wird das Konzept der Bundesaufsicht für Flugsicherung (BAF) vorgelegt. Hier wird auch noch ein etwa dreimonatigen Zeitraum zur Prüfung benötigt. Abschließend entscheidet dann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Überrascht waren alle anwesenden Luftraumnutzer ob des langwierigen, bürokratischen Prüfungsaufwandes. Trotzdem bleibz zu hoffen, dass eine Umsetzung der ICAO-Karte 2017 erfolgen kann. Die Hoffnung, damit auch sofort die Lufträume “D-nicht CTR” an den drei oben genannten Plätzen in NRW abschaffen zu können, erfüllt sich leider nicht. Wir müssen akzeptieren, dass wir nur einen Schritt nach dem anderen machen können.
Thomas Buch
Luftraumbeauftragter
AUL-West
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