DAeC und AOPA gehen gegen die Beschränkungen für Motorkunstflieger vor und haben jetzt ein Positionspapier veröffentlicht.
„Eine Nation mit solcher Historie und Bedeutung in der Luftfahrt wie Deutschland kann und darf sich solch eine Beschneidung der Rechte von Sportlern nicht leisten“, schreiben DAeC und die AOPA-Germany in einem gemeinsamen Positionspapier. Die Einschränkungen drohten den Motorkunstflug zu ersticken – und könnten sich nachhaltig auf die Sicherheit im Luftverkehr auswirken.
Motorkunstflüge sollen künftig unter anderem an Nachmittagen von Wochenenden und Feiertagen verboten sein. Veröffentlicht wurde diese neue Bestimmung von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die stützt sich sowohl auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem Februar 2014 als auch auf Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Zu den wesentlichen Kritikpunkten des gemeinsamen Positionspapiers zählt, dass mit den Beschränkungen die Zeit zur Ausübung des anerkannten Sports Motorkunstflug drastisch eingeschränkt wird. Die Wettbewerbsvorbereitung an Wochenenden wird nahezu unmöglich; Flugschulen verlieren die Hälfte der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit für die Kunstflugausbildung und für Flugsicherheitstrainings. „Solche Trainings sind essentiell für einen sicheren Flugbetrieb“, sagt DAeC-Generalsekretär Udo Beran.
Er kritisiert zudem, dass ausgerechnet das Urteil aus einem lokalen Rechtsstreit mit einer Flugschule Konsequenzen für alle Motorkunstflieger haben soll: „Weitreichende Beschränkungen von einem Einzelfall abzuleiten, ist nicht nachvollziehbar und undemokratisch.“ Es zeichne sich immer mehr ab, dass die Behörden jegliches Augenmaß verlieren. „Besonders kritisieren wir die Tendenz, immer mehr mit fragwürdigen Verordnungen zu regieren und nicht mehr im Gesetzgebungsprozess über politische Mehrheiten. Betroffene und Verbände werden gar nicht erst angehört. Die demokratischen Mitwirkungsrechte werden immer mehr ausgehöhlt“, sagt Beran.
Für die Beschränkungen wurden zudem Zeiten aus der Landeplatz-Lärmschutzverordnung übernommen, die die Verhältnisse an Flugplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen pro Jahr reguliert. „Nirgendwo in Deutschland gibt es aber nur annähernd 15.000 Kunstflugbewegungen pro Jahr am selben Ort“, schreiben DAeC und AOPA in ihrem Positionspapier.
Der DAeC und die AOPA bereiten nun rechtliche Schritte vor.
Quelle: DAeC e.V.