Stellungnahme zur gemeinsamen Strategie der FAI zum Thema Drohnen
Während des letzten Treffens des FAI Vorstands mit dem Kommissionspräsidenten und den Vertretern der nationalen Luftsportverbände in Heraklion, Kreta, wurde ein Vorschlag der CIAM, der Modellflugkommission der FAI, vorgestellt und diskutiert.
Ziel dieses Vorschlages war es, eine gemeinsame Strategie der FAI zum Thema Drohnen zu erstellen und zu implementieren. Der FAI-Vorstand unterstützt diese Initiative vollständig und hat CIAM gebeten, zu diesem Thema einen detaillierten Aktionsplan zu entwickeln und zur Zurstimmung vorzulegen.
Dieser Aktionsplan soll neben anderen die folgenden Punkte enthalten
- Die FAI als verlässlicher Partner für globale und regionale Gesetzgeber und die nationalen Luftsportverbände als verlässliche Partner für ihre zuständigen Luftfahrtbehörden zu fördern.
- Mit den Drohnenherstellern zusammen zu arbeiten, um diese in den Bereich der Luftsportgemeinschaft einzubeziehen.
- Eine Differenzierung zwischen den Sportaktivitäten zum Zwecke der Freizeitbeschäftigung und des Sports, die durch FAI-CIAM und ihren nationalen Luftsportverbänden behandelt werden und den kommerziellen Aktivitäten, die eine spezifische Zulassung durch die Behörden in den jeweiligen Ländern erfordern.
- Einen Pool bewährter Verfahren zu entwickeln, die allgemein genutzt werden können (zum Beispiel Aufklärungsmaterialien). Es ist außerdem geplant, Ausbildungs- und Informationsmaterial zu entwickeln, das global verwendet werden kann, wenn es von Seiten der Luftfahrtbehörden als anwendbar betrachtet und die Finanzierung gesichert wird. Solches Material ist zur Zeit nur auf nationaler Ebene verfügbar und unterscheidet sich durch unterschiedliche nationale Regeln.
- Eingaben zur Regulierung von Drohnen mit Europe Air Sports und anderen am Luftsport interessierten Stellen zu koordinieren.
Die Modellfluggemeinschaft zu befähigen
- Mit den Behörden zu verhandeln, um die existierenden Strukturen des Modellflug zu schützen, da Drohnen als Flugmodelle betrachtet werden können, wenn sie in die Light/Open Kategorie fallen.
- Die existierenden Privilegien des Modellflugs zu schützen, da die Regulierung von Drohnen regulatorische Überlappungen schaffen könnte, die gemeinsame Richtlinien erfordern.
- Drohnen sinnvoll in die Nutzung des Luftraum zu integrieren.
- Neue Mitglieder im Bereich FPV und anderen Sportklassen im Bereich der Dohnen zu gewinnen.
Extrablatt 03-2016 Bundeskommission Modellflug
Anlage zum Extrablatt03-2016
Quelle: DAeC e.V.
Original veröffentlicht am 16. Juni 2016
Modellflugkommission-NRW aktiv
Am 15. Juni trafen sich die Modellflugvertreter Reinhard Streisel, Klaus Kosmalla und Geschäftsführer Hermann-J. Hante mit dem MdB, Arno Klare (SPD) in Mülheim, um den aktuellen Verordnungsentwurf zum Thema „Drohnen“ zu besprechen.
Arno Klare ist Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages und somit für die Bearbeitung der anstehenden Verordnung zuständig. In sehr offener und angenehmer Atmosphäre konnten alle „Knackpunkte“ in der Verordnung diskutiert werden. Angesprochen wurden unter anderem das Thema „Höhebeschränkung auf 100Meter“ als auch grundsätzliches was zu Einschränkungen im Modellflug in der anstehenden Verordnung führen würde. MdB Arno Klare hatte ein sehr offenes Ohr und hat die vorgetragenen Vorschläge zur sinnvollen Einschränkung des derzeit unkontrollierten Umganges mit den Drohnen dankbar aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass die im allgemeinen Konsens miteinander gefassten Vorschläge und Ideen auch im Verkehrsausschuss Gehör finden werden.
Original veröffentlicht am 18. Mai 2016
Drohnen – Bedrohung oder Bereicherung?
Die Thematik „Drohnen“ (Multikopter) ist immer stärker in den Medien präsent, oftmals in Verbindung mit negativen Ereignissen, wie zum Beispiel Unfälle durch herabstürzende Multikopter oder die Verletzung der Privatsphäre durch einen Flug über den Nachbarsgarten. Aber auch technische Aspekte und dadurch neu entstehende Möglichkeiten werden gerne präsentiert.
Besonders im privaten Bereich, in denen die Multikopter oft als einfaches Spielzeug betrachtet werden, ist das notwendige Hintergrundwissen zu rechtlichen Vorschriften und Luftfahrtregelungen oft nicht vorhanden. Denn das Betreiben eines Multikopters ist rechtlich gesehen Modellflug, und dafür gibt es einige luftrechtliche Gesetze und Vorschriften.
Kritisch wird es besonders, wenn die Versicherung ins Spiel kommt. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden durch Modellflug ab, was die Verwendung eines solchen Multikopters aber ist. Die Versicherungen kommen insbesondere dann nicht für Schäden auf, wenn der Flug zusätzlich nicht nach Modellflugregeln durchgeführt wurde.
Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband (BWLV) hat in der Verbandszeitschrift “der adler” in der April-Ausgabe ein umfangreiches Dossier zum Thema veröffentlicht.
Im Mai hat der AEROLCUB | NRW sich der Pressemitteilung des Luftsport-Verbandes Bayern angeschlossen und eine Presseinformation an ausgewählte Sportredaktionen versandt. Ansprechpartner für den AEROCLUB | NRW ist Reinhard Streisel, E-Mail: rstreisel@gmx.de), Fachreferent Multikopter und Vorsitzender der Modellflugkommission | NRW.
Presseinformation vom 18.5.16: Multikopter (“Drohnen”)
Informationsblatt zum Thema Multikopter (“Drohnen”)
Fernsehbeitrag über Multikopter / BR-Fernsehen