Es ist noch nicht vollbracht
Entgegen allen bis Anfang Januar kommunizierten Aussagen aus den Ministerien wurden zum Jahresbeginn DMFV und DAeC in das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) einbestellt und mit einer neuen Einschränkung des Modellfluges konfrontiert.
Entgegen den Aussagen Ende 2016 wurde der Entwurf der LuftVO erneut zu einer Ressortabstimmung gegeben. Und siehe da, das Verteidigungsministerium meldete neue Ansprüche an und wollte den 100-Meter-Deckel für Modellflug wieder grundsätzlich eingeführt wissen. Immerhin wurde diese Forderung für Modellfluggelände mit einer Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 20 (alt §16) LuftVO zurückgenommen.
Obwohl der Bundesrat dem Entwurf der LuftVO noch nicht zugestimmt hat, der Entwurf weder den Verbänden noch dem Bundesrat vorliegt, wird das Ergebnis der Beratung im Bundeskabinett vom BMVI schon als Erfolg gefeiert. Selbst MdBs schreiben Vereine und Modellflieger an und verteilen den groben Inhalt des Entwurfs ohne ihn komplett zu veröffentlichen.
Es ist noch nicht vollbracht und das Fragezeichen in der DAeC-Veröffentlichung war berechtigt. Die Erfahrung hatte es im Vorjahr gezeigt, erst wenn der komplette Entwurf der Luft-VO auf dem Tisch liegt, dann kann man sich freuen oder über die nächsten Aktivitäten nachdenken.
Wir sind gespannt, ob die Zusage aus dem BMVI eingehalten wird, dass die Verbände den Entwurf kommende Woche erhalten und melden uns dann wieder.
Quelle: DAeC
Hinweise des LBA zur UAS-Verordnung
Der Entwurf der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ sieht für die Betreiber von UAS (ab 2 kg und außerhalb von Modellflugplätzen) künftig eine Bescheinigung unter anderem über Kenntnisse im Betrieb von UAS, dem Luftrecht, der Navigation und der Lufträume vor.
Die in der Verordnung geplante Bescheinigung für Steurer von UAV wird nicht vom LBA ausgestellt. Nach bisherigen Planung soll die Ausstellung der Bescheinigung über Modellflugvereine oder über vom LBA anerkannte Stellen erfolgen. Die Details für die Anerkennung der genannten „zugelassenen“ Stellen werden bereits vom LBA erarbeitet. Zu den Anforderungen an die „zugelassenen Stellen“ wird unter anderem die Erstellung eines Handbuches gehören, in dem die Organisationsstruktur der Stelle und auch die Verfahren innerhalb der Stelle dargelegt werden müssen. Geeignete Räume, entsprechendes Personal und ein Prüfprogramm, anhand dessen die Bewerber für eine Bescheinigung geprüft werden müssen, sind hier nachzuweisen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des LBA.
Quelle: LBA
Flyer zur Drohnenverordnung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert auf seiner Internetseite darüber, dass der Betrieb von Drohnen neu geregelt wird. Bundesminister Dobrindt hat dazu eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Der Flyer zur Drohnenverordnung ist auch hier veröffentlicht.
Quelle: BMVI
Original veröffentlicht am 2. Dezember 2016
Europaparlament will Modellflug schützen
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Änderungsantrag verabschiedet, der den Modellflug weitgehend vor Nachteilen durch neue europäische Regeln für Drohnen schützen soll.
DAeC und Europe Air Sports hatten sich für diese Änderung eingesetzt und bei den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments viel Gehör gefunden, insbesondere bei Gabriele Preuß (SPD), Dr. Dieter-Lebrecht Koch (CDU) und Gesine Meissner (FDP).
Der Änderungsantrag betont die Bedeutung der Vereine für den sicheren Modellflug und setzt eine hohe Schwelle für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). Diese solle beim Übergang von nationalen zu europäischen Drohnen-Regeln sicherstellen, dass der Modellflug wie zuvor ausgeübt werden kann.
Der Änderungsantrag ist ab Frühjahr Teil der Verhandlungen mit dem Ministerrat – in der vorläufigen Position der Mitgliedstaaten wird der Modellflug noch nicht herausgestellt. DAeC und Europe Air Sports werden die weiteren Verhandlung verfolgen und bei Bedarf einschreiten, um die Interessen des Modellflugs zu verteidigen.
Quelle: DAeC e.V.
Original eröffentlicht am 21. September 2016
Stellungnahme zur gemeinsamen Strategie der FAI zum Thema Drohnen
Während des letzten Treffens des FAI Vorstands mit dem Kommissionspräsidenten und den Vertretern der nationalen Luftsportverbände in Heraklion, Kreta, wurde ein Vorschlag der CIAM, der Modellflugkommission der FAI, vorgestellt und diskutiert.
Ziel dieses Vorschlages war es, eine gemeinsame Strategie der FAI zum Thema Drohnen zu erstellen und zu implementieren. Der FAI-Vorstand unterstützt diese Initiative vollständig und hat CIAM gebeten, zu diesem Thema einen detaillierten Aktionsplan zu entwickeln und zur Zurstimmung vorzulegen.
Dieser Aktionsplan soll neben anderen die folgenden Punkte enthalten
- Die FAI als verlässlicher Partner für globale und regionale Gesetzgeber und die nationalen Luftsportverbände als verlässliche Partner für ihre zuständigen Luftfahrtbehörden zu fördern.
- Mit den Drohnenherstellern zusammen zu arbeiten, um diese in den Bereich der Luftsportgemeinschaft einzubeziehen.
- Eine Differenzierung zwischen den Sportaktivitäten zum Zwecke der Freizeitbeschäftigung und des Sports, die durch FAI-CIAM und ihren nationalen Luftsportverbänden behandelt werden und den kommerziellen Aktivitäten, die eine spezifische Zulassung durch die Behörden in den jeweiligen Ländern erfordern.
- Einen Pool bewährter Verfahren zu entwickeln, die allgemein genutzt werden können (zum Beispiel Aufklärungsmaterialien). Es ist außerdem geplant, Ausbildungs- und Informationsmaterial zu entwickeln, das global verwendet werden kann, wenn es von Seiten der Luftfahrtbehörden als anwendbar betrachtet und die Finanzierung gesichert wird. Solches Material ist zur Zeit nur auf nationaler Ebene verfügbar und unterscheidet sich durch unterschiedliche nationale Regeln.
- Eingaben zur Regulierung von Drohnen mit Europe Air Sports und anderen am Luftsport interessierten Stellen zu koordinieren.
Die Modellfluggemeinschaft zu befähigen
- Mit den Behörden zu verhandeln, um die existierenden Strukturen des Modellflug zu schützen, da Drohnen als Flugmodelle betrachtet werden können, wenn sie in die Light/Open Kategorie fallen.
- Die existierenden Privilegien des Modellflugs zu schützen, da die Regulierung von Drohnen regulatorische Überlappungen schaffen könnte, die gemeinsame Richtlinien erfordern.
- Drohnen sinnvoll in die Nutzung des Luftraum zu integrieren.
- Neue Mitglieder im Bereich FPV und anderen Sportklassen im Bereich der Dohnen zu gewinnen.
Extrablatt 03-2016 Bundeskommission Modellflug
Anlage zum Extrablatt03-2016
Quelle: DAeC e.V.
Original veröffentlicht am 16. Juni 2016
Modellflugkommission-NRW aktiv
Am 15. Juni trafen sich die Modellflugvertreter Reinhard Streisel, Klaus Kosmalla und Geschäftsführer Hermann-J. Hante mit dem MdB, Arno Klare (SPD) in Mülheim, um den aktuellen Verordnungsentwurf zum Thema „Drohnen“ zu besprechen.
Arno Klare ist Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages und somit für die Bearbeitung der anstehenden Verordnung zuständig. In sehr offener und angenehmer Atmosphäre konnten alle „Knackpunkte“ in der Verordnung diskutiert werden. Angesprochen wurden unter anderem das Thema „Höhebeschränkung auf 100Meter“ als auch grundsätzliches was zu Einschränkungen im Modellflug in der anstehenden Verordnung führen würde. MdB Arno Klare hatte ein sehr offenes Ohr und hat die vorgetragenen Vorschläge zur sinnvollen Einschränkung des derzeit unkontrollierten Umganges mit den Drohnen dankbar aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass die im allgemeinen Konsens miteinander gefassten Vorschläge und Ideen auch im Verkehrsausschuss Gehör finden werden.
Original veröffentlicht am 2. Juni 2016
Am 27.05. trafen sich Vertreter des Bundesverkehrs- und des Bundesinnenministeri-ums, des DAeC, des DMFV, der Vereinigung Cockpit, vom Deutsche Hubschrauber-verband, der Deutschen Flugsicherung, dem Europäische Herstellerverband EMA, EMIG-RC, Europe Air Sports EAS und der Fédéderation Aéronautique Internationale (FAI-Weltluftsportverbandes) auf der Wasserkuppe zu einem weiteren informellen Sondierungsgespräch im Rahmen der Novellierung der LuftVO.
Eingeladen hatten diesmal die Gesellschaft zur Förderung des Segelflugs auf der Wasserkuppe (Rhön) e. V. und das Deutsche Segelflugmuseum mit Modellflug.
Unter der Moderation des ehemaligen Präsidenten des DAeC, Gerd Allerdissen, wurden Aspekte eines künftigen Referentenentwurfs des Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Sicht der einzelnen Interessengruppen im unteren Luftraum diskutiert. Der bereits in Berlin gemachte Vorschlag des DAeC auf Einführung einer sogenannten „Spielzeugklasse“ zur Entschärfung des Problems wurde wegen noch fehlender Eckdaten nur kurz angesprochen. Das gleiche gilt für die Möglichkeit einer generellen Unterscheidung zwischen Flugmodellen und Droh-nen innerhalb der unbemannten Luftfahrzeuge. Beide Punkte werden seitens des DAeC natürlich weiterverfolgt.
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Quelle: DAeC e.V.
Treffen im BMVI zum Thema Drohnen
Staatssekretär Norbert Barthle (BMVI) hatte in Berlin Vertreter des DAeC zu einem Gespräch eingeladen. Mit Herrn Barthle waren zwei seiner Mitarbeiter anwesend und per Videokonferenz waren aus Bonn Herr Schiller und Herr Daum zugeschaltet.
DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt, Ausschussvorsitzender Frank Tofahrn, der Vorsitzende des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV) Charlie Jöst und sein zu-ständiger Referent für Luftraum und Flugbetrieb, Björn Klaassen, erörterten mit den Vertretern des BMVI die Problematik der Multikopter / Drohnen. weiter lesen
Pressemitteilung: MdB Norbert Barthle trifft sich mit dem Deutschen Aero Club: „Die Interessen der Modellflieger nehmen wir ernst.“
Quelle: DAeC e.V.
Original veröffentlicht am 18. Mai 2016
Drohnen – Bedrohung oder Bereicherung?
Die Thematik „Drohnen“ (Multikopter) ist immer stärker in den Medien präsent, oftmals in Verbindung mit negativen Ereignissen, wie zum Beispiel Unfälle durch herabstürzende Multikopter oder die Verletzung der Privatsphäre durch einen Flug über den Nachbarsgarten. Aber auch technische Aspekte und dadurch neu entstehende Möglichkeiten werden gerne präsentiert.
Besonders im privaten Bereich, in denen die Multikopter oft als einfaches Spielzeug betrachtet werden, ist das notwendige Hintergrundwissen zu rechtlichen Vorschriften und Luftfahrtregelungen oft nicht vorhanden. Denn das Betreiben eines Multikopters ist rechtlich gesehen Modellflug, und dafür gibt es einige luftrechtliche Gesetze und Vorschriften.
Kritisch wird es besonders, wenn die Versicherung ins Spiel kommt. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden durch Modellflug ab, was die Verwendung eines solchen Multikopters aber ist. Die Versicherungen kommen insbesondere dann nicht für Schäden auf, wenn der Flug zusätzlich nicht nach Modellflugregeln durchgeführt wurde.
Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband (BWLV) hat in der Verbandszeitschrift “der adler” in der April-Ausgabe ein umfangreiches Dossier zum Thema veröffentlicht.
Im Mai hat der AEROLCUB | NRW sich der Pressemitteilung des Luftsport-Verbandes Bayern angeschlossen und eine Presseinformation an ausgewählte Sportredaktionen versandt. Ansprechpartner für den AEROCLUB | NRW ist Reinhard Streisel, E-Mail: rstreisel@gmx.de), Fachreferent Multikopter und Vorsitzender der Modellflugkommission | NRW.
Presseinformation vom 18.5.16: Multikopter („Drohnen“)
Informationsblatt zum Thema Multikopter („Drohnen“)
Fernsehbeitrag über Multikopter / BR-Fernsehen