Der AEROCLUB | NRW e.V. setzt seine Informationskampagne zur Luftraumnutzung fort und übermittelt euch mit diesem Rundschreiben zwei Mitteilungen aus dem Bundesausschuss Unterer Luftraum, sowie von unseren französischen Fliegerkameraden.
TMZ-H
Die im Januar stattgefundenen Informationstage zum Thema Luftraum sind auf eine sehr gute Resonanz gestoßen. Mit den beigefügten Informationen möchten wir nun weitere Mitglieder erreichen. Wir bitten insbesondere darum den Flyer zur TMZ mit Hörbereitschaft in den Vereinen bekannt zu machen, da wir aufgrund der Luftraumstruktur in NRW bundesweit mit den meisten TMZ umzugehen haben. Sobald das offizielle AIC zur Verfügung steht werden wir euch auch darüber informieren. Weiterhin freuen wir uns über konstruktives Feedback zur Nutzung der TMZ mit Hörbereitschaft, dass Ihr uns in den nächsten Monaten gerne zukommen lassen könnt.
Segelflug
Die Informationen aus Frankreich betreffen vor allem unsere Segelflieger. Es ist schön zu sehen, dass die Zusammenarbeit mit unseren Freunden in Europa funktioniert und wir bitten euch die Hinweise zur Luftraumnutzung in Frankreich für den nächsten Fliegerurlaub entsprechend zu beachten.
Die Segelflugsektoren wurden in Teilen wieder einmal angepasst, ebenso gab es Änderungen in den Lufträumen Charlie und Delta. Es wird dringend empfohlen, sich hierzu ausschließlich neuer Karten sowie neuer Datensätze für die Navigationsunterstützung zu bedienen. Bei Fragen zum Luftraum bitten wir, sich zunächst immer an den jeweiligen Referenten des BAUL für den Bereich zu wenden. Die entsprechenden Namen und Erreichbarkeiten sind auf der Internetseite des DAeC veröffentlicht.
Als neuen Service für die Luftraumnutzung bietet der DAeC den verantwortlichen Vereinen für lokale Segelflugsektoren an, diese Sektoren mit in die kostenlose Luftraumdatenbank des DAeC (Open-Air Format) zu übernehmen sowie an Hersteller von Navigationssoftware weiterzuleiten. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen können bei Peter Kemme, Referent BAUL Mitte, erfragt werden.
Luftraumnutzung
Im Jahr 2016 kam es erneut zu zahlreichen Luftraumverletzungen, insbesondere von zeitlich beschränkten Sperrgebieten (Restricted Areas). Diese Lufträume waren alle ausnahmslos durch NOTAM veröffentlicht, viele auch längerfristig durch NfL. Der Einflug in solche Gebiete ist nicht nur hochgradig gefährlich (z. B. militärische und/oder polizeiliche hochkomplexe Luftoperationen und Übungen), sondern auch strafbar. Das bedeutet, dass bei einem unerlaubten Einflug ein Strafverfahren eröffnet wird und mit hohen Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Die Straftat ist dann viele Jahre gespeichert und führt im Wiederholungsfall zu noch empfindlicheren Strafen und Folgen.
Dieses kann (und muss!) durch eine gute Flugvorbereitung, die Nutzung tagesaktueller NOTAM (DFS AIS Portal oder VFRiNOTAM App), die Unterstützung der Flugdurchführung durch aktuelle Karten sowie begleitender und unterstützender GPS Navigation verhindert werden. Darüber hinaus ist die Nutzung von FIS dringend zu empfehlen -insbesondere dann, wenn solche Sperrgebiete angekündigt sind.
Die Durchführung von Flugsportveranstaltungen mit größeren Gruppen von Luftfahrzeugen sowie Streckenflugwettbewerbe führten in den vergangenen Jahren immer wieder mal zu unnötigen „Verwirrungen“ oder in einem Fall sogar zu mehreren „Beinah-Zusammenstößen“ verschiedener Luftraumnutzer (auch militärisch/zivil). Der Appell des BAUL ist daher, alle solche Veranstaltungen neben den behördlich erforderlichen Anzeigepflichten (NOTAM, Landesluftfahrtbehörden etc.) auch dem Referat Luftraum in der Geschäftsstelle in Braunschweig anzuzeigen. Von hier wird dann eine Meldung und Koordination an und zu zivilen und militärischen Stellen sichergestellt. Dieses Verfahren wurde im Januar 2017 zwischen der DFS und Vertretern der Bundeswehr in einem gemeinsamen Gespräch in Braunschweig abgestimmt. Die Flyer, Plakate und weitergehende Informationen sind auch auf der Website des AEROCLUB | NRW verfügbar.