Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen offiziellen Hinweis für Inhaber von JAR-gemäßen Tauglichkeitszeugnissen herausgegeben.
Original veröffentlicht am 22. März 2017
Inhaber eines flugmedizinischen JAR-FCL Tauglichkeitszeugnises verlieren ab den 9. April 2017 ihre Tauglichkeit, auch dann, wenn dies laut Aufdruck noch eine längere Gültigkeit (also über den 08. April 2017 hinaus) ausweist, siehe dazu VO(EU) Nr. 1178/2011 Teil-MED:
Betroffene Flugschüler und Piloten wenden sich bitte an ihren flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt).