Die Unruhe in den technischen Betrieben des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen (LV NRW), insbesondere der CAMO und ihrer überwachten Umgebung, hat in den letzten Tagen für Verwirrung gesorgt, denn die dadurch ausgelöste Aussetzung der Betriebsgenehmigung konnte, trotz schnellster Gegenmaßnahmen der Geschäftsstelle und des geschäftsführenden Präsidiums, nicht mehr verhindert werden.
Um sicher zu stellen, dass der Betrieb der CAMO des LV NRW schnellstmöglich wieder aufgenommen wird, hat der AEROCLUB | NRW mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) ein bereits vereinbartes Lösungsverfahren aktiviert.
Das Rundschreiben 07-17 enthält aktuellen Informationen zur CAMO des AEROCLUB | NRW.