Anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) mit der NfL 1-1012-17 wie folgt festgelegt:
„ED-R Hamburg“
- Begrenzung:
Kreis mit 30NM Radius um 51 34 15 N / 009 59 42 O von GND bis FL100 - Aktivität:
6. Juli 2017, 0600UTC bis 9. Juli 2017, 2200UTC – Abweichende (auch zusätzliche!) Aktivierungen werden per NOTAM bekannt gegeben und können über FIS BREMEN erfragt werden.
Die Flugbeschränkungen in dem angesprochenen Gebiet umfassen alle Flüge einschließlich den Betrieb von Flugmodellen und undbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) mit Ausnahme der Polizei, Streitkräfte, SAR, IFR-Flugverkehr mit Ziel Hamburg (EDDH) und Finkenwerder (EDHI).
Eine Zuwiederhandlung stellt eine Straftat gemäß §62 LuftVG dar und wird entsprechend verfolgt.