Mit der NfL 1-1011-17 erinnert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bezugnehmend auf § 16 Abs. 1 Nr. 4 der LuftVO erneut an die Regelungen zum selbstständigen Schalten des Transponders bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) und weist auf die neuen Regelungen innerhalb der Transponder Mandatory Zones (TMZ´s) hin.
Demnach haben Luftfahrzeugfürher von motorgetriebenen Luftfahrzeugen selbstständig ihren Transponder mit dem Code 7000 (Squawk VFR) und automatischer Höhenübermittlung (Mode ALT) einzuschalten, wenn sie oberhalb einer Höhe von 5.000ft MSL oder 3.500ft GND (der höhere Wert ist maßgebend) fliegen. Bei Flügen unterhalb dieser Höhe wird ein entsprechendes Einschalten des Transponders jedoch dringend empfohlen.
In der unmittelbaren Umgebung einiger Flughäfen wurden bereits Zonen mit Transponderpflicht (Transponder Mandatory Zones / TMZ´s) mit konkreten Transpondercodes (Squawks) und Monitor-Frequenzen implementiert. Diese sind jeweils auf den offiziellen ICAO-Luftfahrtkarten veröffentlicht. Für den AUftenthalt in einer solchen Zone ist es dann notwendig den entsprechenden Transpondercode zu rasten und auf der dazugehörigen veröffentlichten Frequenz Hörbereitschaft sicherzustellen. Ein Frunkspruch seitens des Luftfahrzeugführers ist nicht vorgesehen.