Das Luftfahrt-Bundesamt führt regelmäßige Kontrollen zur Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen an in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen durch eigene Inspektoren vor Ort durch. Für die Durchführung der so genannten ACAM-Kontrollen (Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring) unterhält das LBA ein eigenes Sachgebiet mit dem selben Namen.
Die behördenseitigen Überprüfungen durch die Inspektoren finden strichprobenartig angekündigt oder unangekündigt wärend des Betriebes eines Luftfahrzeuges oder wärend einer Stand- bzw. Liegezeit statt.
Weitere Informationen zum Ablauf einer solchen Kontrolle und Impressionen zu festgestellten Mängeln stellt das LBA auf seiner Internetseite zur Verfügung:
Sachgebiet ACAM Beanstandungen ACAM tut gar nicht weh