Anlässlich der 23. UN-Klimakonferenz in Bonn hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der NfL1-1165-17 ein vorrübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt.
„ED-R Bonn“
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 2NM Radius um den Punkt 50° 42′ 39“ N 007° 08′ 17“ O
- Vertikale Begrenzung: Von GND bis 2.500ft MSL
- Zeitliche Wirksamkeit: Vom 06.11.2017, 0600UTC bis zum 17.11.2017, 1800UTC; Tatsächliche Aktivierungszeiten werden von der Bonner Polizei kurzfristig bekanntgegeben und mindestens 24 Stunden vorab per NOTAM veröffentlicht. Informationen über den aktuellen Status der ED-R Bonn können über FIS/Langen Information erfragt werden.
Alle Flüge inkl. des Betriebs von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen sind verboten – Ausgenommen Einsatzflüge der Bundeswehr, Polizeien, Rettungs- und Katastrophenschutz, Staatsluftfahrzeuge und IFR-Flüge mit Start/Ziel Flughafen Köln-Bonn.
Trainingsflüge und Foto-/Vermessungsflüge sind ebenfalls untersagt. Alle Ein- und Ausflüge der ED-R Bonn sind, mit Ausnahme der voranstehenden Ausnahmen, vorab mit der Polizei Bonn zu koordinieren.
Eine Missachtung wird gemäß §62 LuftVG strafrechtlich verfolgt.