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EU-Bestimmungen für den Modellflug

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Am 12. Juni 2018 hat das Europäische Parlament über die Änderung der EASA Basic Regulation (bisher EG 216/2008) abgestimmt und den vorgeschlagenen Text mit 558 Stimmen bei 71 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen angenommen. Damit fallen in Zukunft unbemannte Luftfahrzeuge unter 150 kg in die Zuständigkeit der EASA.

Bisher waren diese im nationalen Recht angesiedelt. Damit fällt in Zukunft auch der Modellflug in die Zuständigkeit der EASA, wird aber durch den bereits vorliegenden Vorschlag der EASA zu den Regeln und Prozeduren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge für den Bereich des verbandsgebundenen Modellflugs wieder in nationale Zuständigkeit zurückverwiesen.
Eine Änderung der New Basic Regulation ist nicht zu erwarten, da sich Rat und Parlament bereits auf den vorliegenden Text verständigt haben. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung im letzten Quartal 2018 in Kraft treten wird. Nach Inkrafttreten ist die Europäische Kommission ermächtigt, Durchführungsverordnungen für unbemannte Luftfahrzeuge zu erlassen.

Wenn diese Durchführungsverordnungen in Kraft getreten sind, wird der Modellflug nach einer Übergangsfrist neu organisiert werden. Die Vorarbeiten dazu sind seitens des DAeC bereits in vollem Gange, um eine für den Modellflug möglichst optimale Lösung zu erreichen.

Der Beitrag EU-Bestimmungen für den Modellflug erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.


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