Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Köln“ anlässlich des Besuches des Präsidenten der Türkischen Republik am 29. September 2018
Das Flugbeschränkungsgebiet um Köln umfasst mit einigen Aussparungen einen kreisförmigen Zylinder mit einem Radius von 30 NM bzw. 56 km um den Flughafen Köln/Bonn und in einer vertikalen Ausdehnung vom Erdboden bis zu einer Höhe von 3048 m (10.000 ft bzw. FL100).
Die Flugbeschränkungen in dem beschriebenen Gebiet gelten am Samstag, den 29.09.2018 von 10:00 Uhr UTC (12:00 Uhr Ortszeit) bis 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr Ortszeit). Innerhalb der Beschränkungszeiten ist in dem Flugbeschränkungsgebiet mit einigen wenigen Ausnahmen jeglicher Flugbetrieb untersagt. Dies betrifft sowohl den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln (VFR) als auch den Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln (IFR). Von den Beschränkungen ist auch der Betrieb von Ballonen sowie unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodellen betroffen.
Zuwiderhandlungen gegen die verfügten Flugbeschränkungen werden strafrechtlich verfolgt und können eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Die nordrheinwestfälischen Ordnungsbehörden sind angehalten, die Flugbeschränkungen engmaschig zu überwachen und Zuwiderhandlungen zu verfolgen.
Die rechtsverbindliche Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes „ED-R Köln“ erfolgte am 25.09.2018 durch Bekanntgabe in der NfL 1-1436-18. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat im Kundenbereich VFR folgenden Dokumenten veröffentlicht:
Das Flugbeschränkungsgebiet um Berlin („ED-R Humboldt“) wurde mit der NfL 1-1426-18 veröffentlicht und kann ebenfalls auf der Internetseite der DFS heruntergeladen werden.
Der Beitrag Flugbeschränkung über Köln am 29.9.18 erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.