Düsseldorf (30. Oktober 2018) – Insgesamt 300 Millionen Euro als herausragendes Signal für die NRW-Sportvereine: Mit ihrem offiziell beschlossenen Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Landesregierung auf den gewaltigen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf von Sportstätten in bisher einzigartiger Form reagiert und die für die notwendigen Investitionen erhofften Sondergelder bis 2022 bereitgestellt. Von der Förderung sollen über Zuschusszahlungen speziell die rund 7.000 vereinseigenen Sportanlagen in NRW profitieren. Damit wird auch eine Forderung des Landessportbundes NRW erfüllt, neben der im Februar abgeschlossenen fünfjährigen Zielvereinbarung mit der Landesregierung zusätzlich in die Sicherung und Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur zu investieren, die für die erfolgreiche Arbeit der Sportvereine unabdingbar ist.
„Dieser Beschluss ist ein großartiger Moment für unsere Sportvereine, die so viel für die Gesellschaft leisten. Sie brauchen zeitgemäße Sportstätten und sind dafür auf öffentliche Förderung angewiesen“, kommentiert LSB-Präsident Walter Schneeloch. Und weiter: „Das neu aufgelegte Programm ist ein weiterer Beleg dafür, dass unter Ministerpräsident Laschet der Vereinssport im Land eine hohe Wertschätzung genießt und er sich auf die Unterstützung der Landesregierung verlassen kann.“
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, betonte am Rande eines Pressetermins in der Staatskanzlei: „Es handelt sich um echtes Geld für die Vereine und nicht etwa um einen Kredit. Die Anträge der Sportvereine von der Instandsetzung über Erweiterungsbauten bis zu energetischen oder barrierefreien Maßnahmen können bis zu 100 Prozent förderfähig sein.“
„Die konkrete Umsetzung wird wie gewohnt in enger Abstimmung zwischen der Landesregierung und dem Landessportbund NRW erfolgen“, ergänzte Stefan Klett, Präsident des AEROCLUB | NRW und LSB-Vizepräsident Finanzen. Für das Jahr 2019 sollen zunächst 30 Millionen Euro bereitstehen, in den Folgejahren bis 2022 jeweils 90 Millionen Euro jährlich.
„Eine großartige Nachricht der Landesregierung in Düsseldorf“, so Stefan Klett. Auch die Luftsportvereine in NRW können als Betreiber ihrer Fluggelände als Sportstätten davon profitieren. Der AEROCLUB | NRW wird informieren, wenn die Verfahren und Details für 2019 feststehen!
(Quelle LSB)
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