Das Luftfahrt-Bundesamt hat die neuen Bauvorschriften für 600 kg-Ultraleichtflieger und Ultraleicht-Tragschrauber in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gegeben.
Musterprüfung: UL-Hersteller in der Pflicht
Damit haben die Hersteller die Vorgaben für die Musterprüfung, um ihre Baumuster entsprechend zu ergänzen oder neu zu zulassen. Die Bauvorschriften müssen nun vom Luftfahrt-Bundesamt noch in der Durchführungsverordnung zur Prüfung für Luftfahrtgerät eingefügt werden. Die Musterprüfungen können jedoch schon beginnen.
Neue Bauvorschriften: „Ein echter Meilenstein“
„Ich hätte nicht gedacht, dass ich das in meiner Zeit beim DAeC noch erleben darf. Die neuen Bauvorschriften sind ein echter Meilenstein. Diese Neuerung wertet die UL-Klasse auf, da die Zuladungsproblematik durch das neue Limit deutlich entschärft wird“, führt Michael Bätz, DAeC-Musterprüfer für Luftsportgeräte aus.
- Dokumente zum Download rund um die Musterprüfung finden Sie auf unserer DAeC-Webseite.
- DFS Bekanntmachung 2-446-19 vom 15.1.19
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