Neuigkeiten der Segelflugkommission zur Individualförderung
Um zukünftig eine gerechte Individualförderung von Piloten des Landesverbands NRW durchführen zu können, unabhängig von Zeitpunkt der zu fördernden Maßnahme, ist es notwendig, dass sich die Segelflugkommission frühzeitig einen Überblick über die Gesamtfördermaßnahmen des Jahres 2016 machen kann. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Maßnahmen der Segelflugkommission bereits im Vorfeld der Förderanträge bekannt sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass nicht nach dem Windhundverfahren („Wer zuerst kommt …“) die Fördergelder vergeben werden, sondern alle Maßnahmen eines Kalenderjahres entsprechend Ihrer Gewichtung berücksichtigt werden.
Förderanträge bis zum 31. März einreichen
Um somit in diesem Jahr eine Individualförderung durch die Segelflugkommission zu erhalten, müssen der Förderantrag und die Kalkulation jedes einzelnen Piloten bis zum 31.03.2016 bei der Segelflugkommission eingereicht werden.
Die ausgefüllten Formulare könnt ihr uns gerne per Mail an seko@aeroclub-nrw.de oder auf dem Postweg an AEROCLUB | NRW, Segelflugkommission, Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg übersenden. (E-Mail bevorzugt)
Die Formulare der Seko | NRW findet Ihr im Downloadbereich.