LBA veröffentlicht Umwandlungsbericht
Am 17. Dezember 2019 hat das Luftfahrt-Bundesamt die überarbeitete Fassung (1.01) des „Bericht über die Umwandlung der nationalen Qualifikationen“ veröffentlicht. Hierin wird auf die Umwandlung der bestehenden Prüferlizenzen (Klasse 1 und 3) in die „neuen“ L-Lizenzen eingegangen. Erfreulicherweise für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Technischen Ausweises ist nun auch klar definiert, welche Berechtigungen die auf Basis eines Technischen Ausweises erlangten Prüferlizenzen beinhalten werden. Diese Informationen waren in der ersten Fassung nicht klar definiert.
Was bedeutet das nun für die Betroffenen?
Technische Ausweise mit einer Werkstattleiter-Berechtigung, die zum Zeitpunkt des 01.10.2019 gültig war, können nun ein Freigaberecht erhalten, das über Piloten-Eigentümer-Tätigkeiten hinaus geht. Sie wird jedoch begrenzt auf „nicht komplexe Instandhaltungsarbeiten“.
Im Laufe der kommenden Woche werden wir weitere Informationen zu den Hintergründen der L-Lizenzen veröffentlichen und eine konkrete Umschreibungsanleitung publizieren.
Als Beispiel, ein/e Werkstattleiter/in WL2 (FVK-Bauweise) erhält folgende Berechtigung:
L2 „powered sailplanes and ELA1 aeroplanes”
- Excluding aircraft involved in commercial air transport
- Excluding complex maintenance tasks provided for in Appendix VII to Annex I(Part-M), standard changes provided for in point 21.A.90B of Annex I (Part-21) to Regulation (EU) No748/2012 and standard repairs provided for in point 21.A.431B of Annex I (Part-21) to Regulation (EU) No748/2012.
- Excluding maintenance on powerplant
- Excluding work on avionic systems other than simple tests
- Excluding wooden-structure aircraft covered with fabric
- Excluding aircraft with metal-tubing structure covered with fabric
- Excluding metal-structure aircraft
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Für bereits Interessierte gibt es auf der Seite des LBA den vollständigen Umwandlungsbericht
Der Beitrag Vom Technischen Ausweis zur L-Lizenz erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.