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Covid-19: Positionspapier für einen Weg in eine verantwortungsvolle Inbetriebnahme des organisierten Luftsports

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Die letzten Verlautbarungen der Landesregierung NRW in Bezug auf die Corona-Krise hat die Präsidentin des AEROCLUB NRW (ACNRW), Tamara Neumann, zum Anlass genommen, ein Positionspapier an die Landesregierung NRW zu richten. In diesem beschreibt sie ausführlich, warum es für den Luftsport entscheidend und für die Flugsicherheit bedeutend ist, dass bei der Inangriffnahme von Maßnahmen, die in eine verantwortungsvolle Normalität führen, der Flug- und Schulungsbetrieb besondere Berücksichtigung finden sollte. Mit detaillierten ersten Vorschlägen einer möglichen Handlungsempfehlung für jede Luftsportart zeigt sie auf, dass und wie eine Wiederaufnahme des Luftsports in NRW gelingen kann.

Der DAeC wird den Inhalt dieses Positionspapiers übernehmen und auf Bundesebene an die Regierung schicken. Auf den Landesebenen engagieren sich die anderen Luftsportverbände ebenso. Beispielsweise hat der Luftsportverband Rheinland-Pfalz erreicht, dass seine Landesregierung in ihrer neuen Landesverordnung zur Lockerungen für Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz die Sportart Luftsport explizit aufgeführt hat bei der Aufzählung der sportliche Betätigungen, die alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien unter Benutzung von Sportanlagen zulässig ist.

Auch der DOSB und der LSB NRW haben sich positioniert. Hier liegt der Schwerpunkt der Argumentation auf der sozialen Verantwortung des Sports und seinem aktiven Beitrag zur Gesundheit. Diese Argumente gelten natürlich auch für den Luftsport. Jedoch bleibt der Fokus des Positionspapiers des ACNRW auf dem dem Luftsport eigenen Lizenz- und Sicherheitssystem und dessen Erhalt.

DOWNLOAD

Positionspapier des ACNRW an die Landesregierung: Rückkehr unter Einhaltung der Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 (pdf) *

*Redaktioneller Hinweis:

Das als Download veröffentlichte pdf enthält noch im Punkt „Fallschirmspringen“ den ersten Entwurf. Dieser wurde sprachlich im Originalschreiben an die Landesregierung geändert. Die Änderungen haben wir hier kursiv gekennzeichnet:

Der Vollständigkeit halber führen wir hier nochmal den gesamten Passus im Zusammenhang auf:

3. Das Fallschirmspringen
Hier haben wir die Besonderheit, dass Fallschirmspringer sich eines Flugzeugs bedienen müssen um auf ihre Sprunghöhe gebracht zu werden. Dies ist sehr kostspielig und daher nur möglich, wenn diese Kosten auf mehrere Springer umgelegt werden können.

Allerdings gilt es hier zu bedenken, dass die Springer Schutzausrüstung tragen werden, welche den gesamten Körper einschließlich der Hände bedeckt. Ergänzt man diese z. B. um eine Maske, welche das Gesicht, einschließlich des Mundes, unter dem Helm bedeckt, kann auch bei mehreren Sportlern in unmittelbarer Nähe das Infektionsrisiko auf ein Minimum eingedämmt werden.

Der Pilot wiederum kommt mit den Springern nicht in Kontakt und wäre außerdem aus den gleichen Gründen wie die Springer selbst geschützt. Darüber hinaus kann der Pilot durch das Tragen einer Sauerstoffmaske effektiv geschützt werden. Die Springer würden verpflichtet bis zur Entzerrung der Gruppen vor und nach den Sprüngen ihre Schutzausrüstung zu tragen. Jedwede Ausrüstung wird nach jedem Gebrauch bestmöglich gereinigt und desinfiziert.

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