Leitfaden zur Durchführung von Ausbildung unter Beachtung der zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid-19 Pandemie erlassenen Vorschriften
Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden,
In Anlehnung an die Freigabe des Ausbildungsbetriebes in Fahrschulen wollen wir als Luftsportler ebenfalls die Wiederaufnahme in unseren Ausbildungsbetrieben realisieren. Dieser erste Schritt betrifft die Motorflieger, Touring Motorsegler, UL Piloten und selbststartenden Segelflugzeuge (Allgemeinverfügung, Pkt. 2), da diese unabhängig von Helfern / Teams sind. Zu diesem Zweck haben wir einen Leitfaden zur Durchführung von Ausbildung, unter Beachtung der zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid-19 Pandemie erlassenen Vorschriften, erstellt.
AKTUALISIERUNG: Die Ausbildung in motorgetriebenen Luftfahrzeugen kann unmittelbar aufgenommen werden. Das vorerst angedachte Verfahren zur Antragstellung über das Ordnungsamt entfällt.
Mit besten Fliegergrüßen,
Eure Tamara
Tamara Neumann, Präsidentin AEROCLUB NRW e.V.
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Leitfaden zur Durchführung von Ausbildung, unter Beachtung der zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid-19 Pandemie erlassenen Vorschriften, erstellt.
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