Liebe Fliegerkameradinnen uns Fliegerkameraden,
die Sportministerkonferenz (SMK) äußert sich zur Wiederaufnahme des Sports sowie zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
Geplanter Termin für die Wiederaufnahme des Sports ist frühestens der 04.05.2020. Wir wollen vorbereitet sein, und erarbeiten gerade unter Mitwirkung der Sportfachgruppen im AEROCLUB | NRW e.V. einen Plan, welcher sich an den Leitplanken des DOSB orientiert und die Vorgaben der SMK umsetzt.
Die nun folgenden Regeln hält die SMK zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes für angemessen:
1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote
- an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- keine Zuschauer zugelassen werden.
b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für sinnvoll erachtet.
Zusätzlich zu diesen Vorgaben der SMK orientieren wir uns ebenfalls an den nachfolgend aufgeführten
10 Leitplanken des DOSB
- Distanzregeln einhalten
- Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
- Freiluftaktivitäten präferieren
- Hygieneregeln einhalten
- Umkleiden und Duschen zu Hause
- Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
- Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
- Trainingsgruppen verkleinern
- Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
- Risiken in allen Bereichen minimieren
Zur Erinnerung:
Möglicher Termin der Wiederaufnahme des Sportbetriebes ist frühestens der 04.05.2020. Der endgültige Termin wird durch einen verbindlichen Erlass des Landes NRW bekannt gegeben.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der bisherige Erlass. (d.h. kein Luftsport im Vereinsflugbetrieb unter Berücksichtigung der bekannten Ausnahmen)
Ich danke Euch für Eure bisherige Geduld und Euer Engagement um uns alle wieder sicher, in jeder Hinsicht, in die Luft zu bringen!
Mit besten Fliegergrüßen
Eure Tamara
Tamara Neumann, Präsidentin AEROCLUB NRW e.V.
LINKS
- DAeC, 29.4.2020: Sportbetrieb: Ministerkonferenz plädiert für Wiederaufnahme
- 44. Konferenz der Sportminister/innen der Länder Umlaufbeschluss vom 28.4.2020
- DOSB, 29.4.2020: Sportdeutschland ist bereit für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens
- Sportministerkonferenz www.sportministerkonferenz.de
Der Beitrag Erarbeitung eines Konzepts zur Wiederaufnahme des Flugbetriebs in NRW erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.