Vor einigen Jahren wurde die Prüfung der Seilwinden vom LBA auf den Deutschen Aero Club (DAeC) übertragen. Irrtümlicherweise glaubten einige, dass Seilwinden nicht mehr jährlich, nachgeprüft werden müssen, da das LBA, sich für nicht mehr zuständig erklärte. Dies ist ein großer Irrtum!
Als das Prüfwesen vom LBA auf den DAeC übertragen wurde, hat der zuständige Bundesausschuss Technik die „Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen, Motorseglern und anderen geeigneten Luftfahrzeugen“ (BFST) eingeführt.
Dort wird alles Technische geregelt, was den Bau und die Benutzung der Startwinden angeht. Sie bezieht sich expliziert auf die „Segelflugbetriebsordnung“ (SBO) .
Im Unterabschnitt 1300 wird die jährliche Überprüfung der im Betrieb befindlichen Startwinden beschrieben und geregelt.
Warum ich diese Information schreibe:
In den letzten Wochen wurden in mehreren Vereinen, die Aufzeichnungen der Startwinden, von den Bezirksregierungen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass Vereine mit nicht geprüften Startwinden Starts durch führten. Diesen Vereinen wurde von der entsprechenden Bezirksregierung, der weitere Betrieb mit den Startwinden untersagt, bis diese wieder geprüft sind.
Um solchen vorprogrammierten Ärger vorzubeugen, bitte – falls nicht schon geschehen – schaut euch eure Windenakte an und konsultiert bei Bedarf euren Windenprüfer. Solltet ihr keinen haben, findet ihr die Kontakdaten zu einem Windenprüfer in der Prüferliste. Der AEROCLUB| NRW wird die aktuelle BSFT zeitnah auf dieser Seite zum Download bereit stellen.
Links
- BSFT, Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen, Motorseglern und anderen geeigneten Luftfahrzeugen (DAeC, Bundesausschuss Technik, Stand April 2012)
- SBO, Segelflugbetriebsordnung (DAeC Bundeskommission Segelflug, Stand Januar 2020)
- Prüferliste Deutschland, AEROCLUB NRW e.V.
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