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Jahressteuergesetz: Entlastungen für Vereine

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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen. Die Änderungen treten zum 1.1.2021 in Kraft:

  • Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
  • Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
  • Anhebung der Kleinbetragsspende von 200€ auf 300 €
  • Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen

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