Die Antragstellung ist seit dem 15.3.2021 über das LSB-Förderportal möglich.
1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein
Zwei Millionen Euro Haushaltsmittel stehen für das Landesprogramm zur Förderung des Engagements der Sportvereine im Jahr 2021 wieder zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 1.1.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden. Voraussetzung: sie lassen sich einem der folgenden acht Förderschwerpunkten zuordnen:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
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