Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist ersetzt durch ein Bundesgesetz: „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021“.
Die für den Sport zuständigen Textstellen im Bundesgesetz sind gelb markiert (pdf). Für den Segelflugsport wegweisend sind folgende Zeilen:
„[…] die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden […]“
aus dem Infektionsschutzgesetz vom 22.4.2021 (pdf)
Download
PDF-Datei des Bundesgesetzes, in der die für den Sport zuständigen Textstellen gelb markiert sind
Links
- Bundesanzeiger Verlag, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 22.4.2021: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- DOSB, 22.4.21: DOSB-Präsident Alfons Hörmann zum Infektionsschutzgesetz
- LSB NRW, 23.4.2021: Geändertes Infektionsschutzgesetz: Was bedeutet dies für den Sport?
Der Beitrag Corona Update 22.4.2021 erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.