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Corona DMST Umfrage

Durch die Verordnungen der Länder zum Coronaschutz und das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Verbindung mit den sehr unterschiedlichen Inzidenzen in den Städten und Kreisen sowie den damit verbundenen unterschiedlich starken Restriktionen für die Ausübung unseres Sportes ist die Chancengleichheit in Frage gestellt. Zudem werden die Interpretationsspielräume der Corona-Schutzverordnungen ortsspezifisch unterschiedlich ausgelegt.

Die NRW-Seko will die Reputation der DMST erhalten und nicht infolge der Corona-Schutzmaßnahmen zu einem Wettbewerb ohne Fairness und Chancengleichheit abgewertet sehen. Dafür hat die DMST, als wichtigster und größter Wettbewerb im Segelflugsport mit einer bundesweiten Teilnahme von rund 8.000 Luftsportler:innen eine zu große Bedeutung. Wir sehen uns besonders verantwortlich für die DMST auf Landesebene und sind damit gegenüber dem Landessportbund (LSB) und seinen Statuten wie Fairness, Chancengleichheit und Unversehrtheit der Person pflicht-schuldig. Der LSB ist den Statuten des DOSB verpflichtet. Auch der DAeC hat sich den Statuten des DOSB verpflichtet*). So gesehen darf der DAeC Deutsche Meisterschaften nicht nach eigenem Gusto ausrichten, sondern hat die Regeln des Sportes im öffentlichen Sinne zu befolgen.

Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, ob die Voraussetzungen zur Ausrichtung der DMST in den Vereinen gegeben sind. Diese Frage war mit der nicht ausreichenden Faktenlage, wie sie den Seko-Mitgliedern vorlag, nur ungenügend zu beantworten. Hier bot sich nun eine Meinungsumfrage bei den Vereinen an, die erstmals mit den Mitteln des Aeroclub NRW möglich ist. Auf Anregung der Seko und mit dem Engagement von Daniela Blobel hat unser Landesverband jetzt eine Plattform für Meinungsumfragen, die am 1. Mai gestartet wurde. Somit können die Vereine mit ihren betroffenen Luftsportler:innen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Für die Meinungsumfrage wurden 91 Vereine mit Segelflugbetrieb des Aeroclubs NRW per Email angeschrieben und dabei gefragt, ob mit dem gegenwärtigen Vereinsflugbetrieb die in den Vorjahren (vor 2020) gegebene Chancengleichheit bei der Ausrichtung der DMST erhalten bleibt. Dazu waren drei Antworten möglich, siehe Kasten. Aus diesen geht hervor, dass 55% der Vereine keine Chancengleichheit sehen. 40 von 91 gefragten Vereinen haben geantwortet. Das ist mit 44% ein sehr hoher Anteil von Antworten. Aus dem wissenschaftlichen Umfeld von Studien zu Umfragen haben sich Beteiligungswerte von nur 20 bis 30 % ergeben. Den vielen Vereinen sei für ihre Mitarbeit gedankt.

Mit der hier gegebenen Faktenlage ist zur Zeit die DMST von Seiten der Seko auf Landesebene nicht zu werten. Davon bleibt grundsätzlich unberührt, dass jeder nach seinen Möglichkeiten fliegen und die Flüge bei WeGlide melden sollte.

Die Position der NRW-Seko wurde bei einer außerordentlichen Videokonferenz zu diesem Thema des Fachgremiums Breitensport der Bundeskommission Segelflugsport des DAeC vorgetragen. Die Delegierten der anderen Landesverbände und der Delegierte des Monoverbands (DSV) bei dieser Videokonferenz sahen auch keine Chancengleichheit.

Von Seiten der NRW-Seko wurden zwei Vorschläge zur Regelung der DMST auf Bundesebene eingebracht: 1. Eine weitere Verschiebung des Beginns der DMST bis ein chancengleicher Wettbewerb möglich ist. 2. Den bereits angekündigten Start am 1.5. bestehen lassen mit einem nachträglichen Hinweis, dass der Zeitraum der Wertung für eine „offizielle“ Deutsche Meisterschaft in Abhängigkeit der Coronaschutz-Auflagen für einen chancengleichen Wettbewerb nachträglich festgelegt wird.

Die Inzidenzen sind rückläufig. Es kann erwartet werden, dass ein Flugbetrieb zur chancengleichen Ausrichtung der DMST 2021 möglich wird. Sobald dieser Fall eingetreten oder vorauszusehen ist, werden die Vereine informiert.

*) Die Aufnahmeordnung des DOSB, in dem der DAeC Mitglied ist und somit die Anerkennung als Sport im öffentlichen Sinne erhalten hat. Dort heißt es unter §3. Die Sportart (hier der Segelflug) muss die Einhaltung ethischer Werte wie z.B. Fairplay, Chancengleichheit, Unverletzlichkeit der Person und Partnerschaft durch Regeln und/oder ein System von Wettkampf- und Klasseneinteilungen gewährleisten.
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Der Beitrag Corona DMST Umfrage erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.


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