Bis zum 19. August 2021 erfolgt keine Zuordnung von Städten/Kreisen in die Inzidenzstufe 3 mehr. Das bedeutet, dass auch bei Inzidenzwerten von mehr als 50 die Regeln der Inzidenzstufe 2 gelten.
§ 1 Absatz 5
CoronaSchVo, 30.7.21
„[…] erfolgt aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen vorläufig bis zum 19. August 2021 keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Ministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen […]“
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- MAGS NRW: CoronaSchVO (30.7.21)
- LSB NRW, 30.7.21: Inzidenz steigt in den Städten und Kreisen. Was gilt für den Sport?
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