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Flugsicherungs- An- und Abflugkostenverordnung

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Der Deutsche Bundestag hat mit der 16. Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) am 06.07.2021 zu den nach §27d Absatz 1 „internationalen Flughäfen“ mit dem neuen Absatz 1a weitere Flugplätze eingefügt. Auf diesen werden Flugsicherungsdienste vorgehalten und damit durch eine einheitliche Gebühr finanziert.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat den Auftrag, diese Gebühr festzulegen, was mit der FSAAKV zum 01.09.2021 geschehen wird. Betroffen sind alle Flugplätze, die ATC oder AFIS vorhalten, im Grunde alle mit einer Kontrollzone (CTR) oder RMZ.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des DAeC zu finden.

Der Beitrag Flugsicherungs- An- und Abflugkostenverordnung erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.


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