Vereine/Veranstalter müssen sicherstellen, dass im Sportbetrieb, auch im Freien, jedes Mitglied geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel).
Dazu müssen folgende Informationen alternativ vorliegen:
- Geimpft: ja, vollständig, letzte Impfung mit Datum
- Genesen: ja, Datum des Tests (ein halbes Jahr Gültigkeit)
- Getestet: antigener Schnelltest von einem Testzentrum in den letzten 48 Stunden oder Selbsttest am Flugplatz mit Zeugen
LINKS
- Land NRW: CoronaSchVo (28.8.21). Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind in der Lesefassung gelb markiert
- MAGS NRW: Sonderseite mit den wichtigsten Informationen zum Coronaschutz
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