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[Update] CoronaSchVO, 3.2.2022

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Die wesentlichen Veränderungen beziehen sich auf die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei größeren Veranstaltungen drinnen und draußen und haben damit auch für den Sport in NRW Relevanz.

Es werden Regelungen vorgenommen für Veranstaltungen mit mehr als 750 Zuschauern, wobei

  • in Innenräumen eine Auslastung von maximal 30% der Höchstkapazität, maximal 4.000 Personen  und
  • im Freien eine Auslastung von maximal 50% der Höchstkapazität, maximal 10.000 Personen zugelassen sind. (s. § 4 (5a) CoronaSCHV)

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Der Beitrag [Update] CoronaSchVO, 3.2.2022 erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.


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