Die wesentlichen Veränderungen beziehen sich auf die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei größeren Veranstaltungen drinnen und draußen und haben damit auch für den Sport in NRW Relevanz.
Es werden Regelungen vorgenommen für Veranstaltungen mit mehr als 750 Zuschauern, wobei
- in Innenräumen eine Auslastung von maximal 30% der Höchstkapazität, maximal 4.000 Personen und
- im Freien eine Auslastung von maximal 50% der Höchstkapazität, maximal 10.000 Personen zugelassen sind. (s. § 4 (5a) CoronaSCHV)
LINK
- MAGS NRW, 3.2.2022: CoronaSchVO in der ab dem 3.2.2022 gültigen Fassung
- LSB NRW, 4.2.2022: Neue CoronaSchoVO, was gilt für den Sport
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