Wer Rekorde anerkannt oder ein internationales Segelflug-Leistungsabzeichen erwerben möchte, braucht für den Nachweis der Flugleistung einen Sportzeugen. Die Vorgaben für die Dokumentation hat die International Gliding Commission (IGC) im Sporting Code festgelegt. Sportzeuge kann sein, wer sich dafür qualifiziert und einen Sportzeugenausweis erworben hat. Die Bundeskommission bietet nun ein einfaches, modernes Verfahren dafür an.
Der Erwerb des Sportzeugenausweises ist nun ab sofort online möglich. Dafür werden die Kandidaten per Video geschult und weisen in einem Quiz ihr Wissen nach. Statt wie früher eine mindestens vierstündige Präsenzschulung zu absolvieren, dauert nun die Schulung per Video nur 25 Minuten, das anschließende Quiz als Prüfung ist in zehn Minuten zu schaffen.
Diese Schulung mit Quiz eignet sich sowohl für den Ersterwerb als auch für die Verlängerung der Lizenz. Beim Quiz muss der Kandidat mindestens 20 der 22 möglichen Punkte erreichen. Wer beim ersten Anlauf diese Punktzahl nicht schafft, kann das Quiz nochmals durchlaufen.
Die Auswertungen des Quiz erfolgen in monatlichen Abständen. Bis zur Ausstellung des Sportzeugenausweises kann es vier Wochen dauern, deshalb bitte rechtzeitig diese Schulung inklusive Quiz absolvieren.
Bitte beachten: Fluglehrer sind nicht automatisch Sportzeuge. Schulung und Quiz sind Voraussetzung für die Beantragung bzw. die Verlängerung des Ausweises.
Der Sporting Code Annex C empfiehlt, dass neue Sportzeugen entweder mindestens das Leistungsabzeichen in Silber oder sich „für eine gewisse Mindestzeit“ mit dem Sport beschäftigt haben. Die Fluglehrerlizenz ist keine Voraussetzung (war es auch nie).
Alle Sportzeugen müssen bis zum 31. März 2023 diese Fortbildung durchlaufen. Die alten Nummern verlieren bei Neuvergabe ihre Gültigkeit, spätestens aber zu diesem Termin. Die Vergabe der neuen Sportzeugenlizenzen erfolgt zentral durch die Geschäftsstelle Bundeskommission Segelflug im DAeC und wird auf seiner Homepage segelflug.aero und im Onlineportal COPILOT veröffentlicht.
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