Anzeige eines Modellfluggeländes nach StRfF Abs. 8
Die Geländeanzeige geht schnell und einfach über das unten verlinkte Portal. Grundsätzlich sind alle Gelände über dieses Portal zu melden und gelten damit vorläufig als angezeigt. Modellflug ist dann sofort mit Modellen bis 12 kg Abfluggewicht möglich. Diese Anzeige kann nur bestehen, wenn keine zivil- oder luftrechtlichen Gründe eine Anzeige ausschließen oder §21f (3) LuftVO eine Geländeausweisung erforderlich macht (z.B. Flugbetrieb mit verbrennergetriebenen Modellen in einer Nähe < 1,5 km zu Siedlungen).
Soll Flugbetrieb mit einer höheren MTOM (Maximum take-off mass, dt.: max. Abfluggewicht) angestrebt werden, ist dies im unten genannten Tool auszuwählen. Eine vorläufige Geländeanzeige wird dann ausgestellt und berechtigt nach den vorgenannten Einschränkungen (bis 12kg) zum Flugbetrieb, bis die Geländeausweisung erteilt ist.
LINK zum GELÄNDETOOL:
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