Die Modellflugkommission NRW lädt Dich herzlich ein teilzunehmen am virtuellen Lean Coffee am 28. Februar von 19-20 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung vorab ist nicht erforderlich. Thema des Abends: Geländeausweisung, neues Recht. Referent des Abends ist Martin Clemen.
Martin Clemen wird folgende Punkte beleuchten:
- Geländeausweisung für den Modellflug
- Umgang mit Aufstiegserlaubnissen nach altem Recht
- Aufstiegserlaubnisse, die auf der Grundlage von § 21a LuftVO (alte Fassung) erteilt wurden, können nur insoweit über den 01.01.2023 hinaus genutzt werden, als der Betrieb im Rahmen einer den bundesweit tätigen Luftsportverbänden erteilten Verbandsbetriebsgenehmigung durchgeführt wird.
- Inhaber von Alterlaubnissen, die den Modellflugbetrieb nicht im Rahmen einer Verbandsbetriebserlaubnis durchführen können oder wollen, können dies wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nur bei Einhaltung der Voraussetzungen und den Bedingungen der DVO (EU) 2019/947 für die UAS-Betriebskategorie „offen“ durchführen. Für den Betrieb in der UAS-Betriebskategorie „offen“ sind die §§ 21f, 21g LuftVO nicht anwendbar.
ZUGANGSLINK
DI 28. Februar 2023, 19:00 bis 20:00 Uhr
- Zugangslink: https://www.gotomeet.me/aeroclubnrw/lean-coffee
Teilnahme per Telefon: +49 721 6059 6510 - Zugangscode: 885-268-885
Der Beitrag 28.2.23, Virtueller Lean Coffee Modellflug: Geländeausweisung, neues Recht erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.