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[UPDATE] Drohnen

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Klarstellung zur LuftVO

Flughöhen über 100 Meter über Grund sind für Flugmodelle seit dem 6. April 2017 verboten. Es gelten die Ausnahmen im § 21b, Punkt 8. (gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer, Gelände mit Erlaubnis zum Aufstieg). Die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle tritt ab dem 1. Oktober 2017, ebenso wie der erforderliche Kenntnisnachweis zum Aufsteigen von Flugmodellen über 100m AGL auf Geländen die keine Erlaubnis zum Aufstieg haben, in Kraft. Die zeitweilige Arbeitsgruppe LuftVO der Bundeskommission ist mit dem BMVI in ständiger Korrespondenz, um noch offene Fragen und zu klären.

Entscheidungshilfe zur Erlaubnispflicht nach §21a LuftVO / Regierungspräsidium Stuttgart, Baden-Württemberg
FAQ´s zur Neuen Drohnenverordnung / Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Quelle: www.modellflugimdaec.de


Original veröffentlicht am 13. April 2017

Verhandlungen mit EASA

Dave Phipps, Präsident der neugegründeten European Model Flying Union (EMFU), hat eine Präsentation zu den Verhandlungen der Modellflugsparte von Europe Air Sports (EAS) mit der EASA zusammengestellt.

Unter dem Titel „Regulation of Unmanned Aircraft – Model Flyers Perspektive“ gibt er einen Überblick über das Regelwerk, das die EASA zur Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den europäischen Luftraum erarbeitet, die daraus für Modellflieger resultierenden Probleme und die Schritte, die bislang zu ihrer Lösung unternommen wurden.

Phipps ist nicht nur EMFU-Präsident, sondern auch Geschäftsführer der British Model Flying Association (BMFA) und vertritt aktuell mit Bruno Delor (FRA) die EMFU bei der EASA . In der Präsentation ist die EMFU aus formalen Gründen noch nicht erwähnt – von der EASA wird sie jedoch bereits als der Ansprechpartner für den Modellflug in Europa anerkannt.

Quelle: DAeC e.V.


Original veröffentlicht am 10. März 2017

Das Schreiben des AEROCLUB | NRW e.V. an die Ministerpräsidentin und den Verkehrsminister des Landes NRW in seiner Funktion als Mitglied des Verkehrsausschusses des Bundesrates, trug seinen Teil dazu bei, dass die Weichen im Sinne der Luftsportler gestellt wurden.

Modellflug: kein 100-Meter-Deckel

Die generelle 100-Meter-Begrenzung für den Modellflug ist Geschichte. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Empfehlung des Verkehrsausschusses zugestimmt.

Die Höhenbegrenzung war vom Bundesverkehrsministerium im Zuge der Regulierung von Multicoptern, im Volksmund Drohnen genannt, ins Spiel gebracht worden – und hätte das Aus für bestimmte Modellflugklassen bedeutet.

„Wir freuen uns für alle Modellflieger in Deutschland und sind stolz und glücklich darüber, dass die Entscheidung zur Novellierung der LuftVO so ausgefallen ist“, sagt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt. Die Geduld und der unermüdliche Einsatz der DAeC-Vertreter hätten sich ausgezahlt – auch wenn der Lösungsvorschlag vom Mai 2016, einen Kenntnisnachweis einzuführen, lange in der Warteschleife festgehangen hätte. „Unser zielorientierter Arbeitsstil und die  vielen Gespräche mit Entscheidungsträgern haben letztlich zum Erfolg geführt“, sagt Schmidt. „Das ist ein guter Tag für den Modellflug.“

Die Empfehlung des Verkehrsausschusses, der der Bundesrat nun folgt: Steuerer von Flugmodellen sollen auch auf Modellfluggeländen von Vereinen ohne Erlaubnis zum Aufstieg und außerhalb von Modellfluggeländen höher als 100 Meter fliegen dürfen – sofern sie einen besonderen Kenntnisnachweis erbringen können. Wie dieser genau aussieht, steht noch nicht fest. „Wir arbeiten aber bereits an einem Konzept. Unser Ziel ist es, dass der Kenntnisnachweis für jedermann gut zu erlangen ist“, sagt Schmidt. Für den Betrieb von Multicoptern wird es eine solche Regelung nicht gelten.

Den Vorstoß des Verkehrsministeriums, grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 100 Metern einzuführen, hatte der Verkehrsausschuss in seiner Empfehlung als „ernstes Problem“ bezeichnet. Für bestimmte Modellflugklassen würde das einem „Quasiverbot“ gleichkommen, „auch wenn über den wenigen formell zugelassenen Modellfluggeländen Ausnahmen gelten sollen“.

Noch bis Januar hatte es einen solchen Vorstoß gar nicht gegeben – der über anderthalb Jahre mit DAeC und DMFV ausgehandelte Kompromiss schien unter Dach und Fach zu sein. Dann hatte das Verkehrsministerium unerwartet wieder einen 100-Meter-Deckel ins Spiel gebracht und diesen mit Interessen der Bundeswehr begründet. Der Verkehrsausschuss hatte diese Begründung Ende Februar als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen: Die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug habe in vergangenen Jahren nie zu Problemen geführt.

Quelle: DAeC e.V.


Original veröffentlicht am 1. März 2017

Gute Nachricht aus dem Verkehrsministerium

Die generelle 100-Meter-Begrenzung für den Modellflug könnte kippen. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung am 22. Februar 2017 den Antrag aus Nordrhein-Westfalen mit großer Mehrheit angenommen. Darin wurde gefordert, die geplante Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten zu korrigieren. Die Empfehlung lautet nun, dass Piloten mit Modellflugzeugen an Plätzen ohne Aufstiegserlaubnis und außerhalb spezieller Modellflugplätze über 100 Meter hoch fliegen dürfen, wenn sie einen besonderen Kenntnisnachweis haben. Der Betrieb von Multicoptern, sogenannten Drohnen, soll aber von der Höhenfreigabe ausgenommen sein. Wie der Kenntnisnachweis erbracht wird, ist noch nicht definiert. Am 10. März wird der Bundesrat über die Verordnung entscheiden.

„Diese Regelung entspricht genau dem Vorschlag, den der DAeC am 10. Mai 2016 bei Gesprächen im Verkehrsministerium in Berlin gemacht hat. Wir würden uns freuen, wenn er so umgesetzt wird“, stellt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidtfest. Seit mehr als anderthalb Jahren engagiert sich der DAeC für eine akzeptable Lösung für den Modellflug.

Noch im vergangenen November hatten sich die Modellflieger zuversichtlich gezeigt, dass die eingebrachten Vorschläge in dem Entwurf berücksichtigt würden. Im Januar wurde dann eine anderslautende Version veröffentlicht, deren Umsetzung für einige Klassen des Modellflugs existenzbedrohlich geworden wären. „Wir haben uns eindringlich an unsere Partner aus der Politik und dem Ministerium gewandt und um Unterstützung gebeten. Schön, dass die Initiativen Erfolg hatten.“

Quelle: DAeC e.V.


www.bundesrat.de


Entgegen allen bis Anfang Januar kommunizierten Aussagen aus den Ministerien wurden zum Jahresbeginn DMFV und DAeC in das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) einbestellt und mit einer neuen Einschränkung des Modellfluges konfrontiert.

Entgegen den Aussagen Ende 2016 wurde der Entwurf der LuftVO erneut zu einer Ressortabstimmung gegeben. Und siehe da, das Verteidigungsministerium meldete neue Ansprüche an und wollte den 100-Meter-Deckel für Modellflug wieder grundsätzlich eingeführt wissen. Immerhin wurde diese Forderung für Modellfluggelände mit einer Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 20 (alt §16) LuftVO zurückgenommen.

Obwohl der Bundesrat dem Entwurf der LuftVO noch nicht zugestimmt hat, der Entwurf weder den Verbänden noch dem Bundesrat vorliegt, wird das Ergebnis der Beratung im Bundeskabinett vom BMVI schon als Erfolg gefeiert. Selbst MdBs schreiben Vereine und Modellflieger an und verteilen den groben Inhalt des Entwurfs ohne ihn komplett zu veröffentlichen.

Es ist noch nicht vollbracht und das Fragezeichen in der DAeC-Veröffentlichung war berechtigt. Die Erfahrung hatte es im Vorjahr gezeigt, erst wenn der komplette Entwurf der Luft-VO auf dem Tisch liegt, dann kann man sich freuen oder über die nächsten Aktivitäten nachdenken.

Wir sind gespannt, ob die Zusage aus dem BMVI eingehalten wird, dass die Verbände den Entwurf kommende Woche erhalten und melden uns dann wieder.

Quelle: DAeC

Hinweise des LBA zur UAS-Verordnung

Der Entwurf der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“  sieht für die Betreiber von UAS (ab 2 kg und außerhalb von Modellflugplätzen) künftig eine Bescheinigung unter anderem über Kenntnisse im Betrieb von UAS, dem Luftrecht, der Navigation und der Lufträume vor.

Die in der Verordnung geplante Bescheinigung für Steurer von UAV wird nicht vom LBA ausgestellt. Nach bisherigen Planung soll die Ausstellung der Bescheinigung über Modellflugvereine oder über vom LBA anerkannte Stellen erfolgen. Die Details für die Anerkennung der genannten „zugelassenen“ Stellen werden bereits vom LBA erarbeitet. Zu den Anforderungen an die „zugelassenen Stellen“ wird unter anderem die Erstellung eines Handbuches gehören, in dem die Organisationsstruktur der Stelle und auch die Verfahren innerhalb der Stelle dargelegt werden müssen. Geeignete Räume, entsprechendes Personal und ein Prüfprogramm, anhand dessen die Bewerber für eine Bescheinigung geprüft werden müssen, sind hier nachzuweisen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des LBA.

Quelle: LBA

Flyer zur Drohnenverordnung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert auf seiner Internetseite darüber, dass der Betrieb von Drohnen neu geregelt wird. Bundesminister Dobrindt hat dazu eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Der Flyer zur Drohnenverordnung ist auch hier veröffentlicht.

Quelle: BMVI


Original veröffentlicht am 2. Dezember 2016

Europaparlament will Modellflug schützen

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Änderungsantrag verabschiedet, der den Modellflug weitgehend vor Nachteilen durch neue europäische Regeln für Drohnen schützen soll.

DAeC und Europe Air Sports hatten sich für diese Änderung eingesetzt und bei den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments viel Gehör gefunden, insbesondere bei Gabriele Preuß (SPD), Dr. Dieter-Lebrecht Koch (CDU) und Gesine Meissner (FDP).

Der Änderungsantrag betont die Bedeutung der Vereine für den sicheren Modellflug und setzt eine hohe Schwelle für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). Diese solle beim Übergang von nationalen zu europäischen Drohnen-Regeln sicherstellen, dass der Modellflug wie zuvor ausgeübt werden kann.

Der Änderungsantrag ist ab Frühjahr Teil der Verhandlungen mit dem Ministerrat – in der vorläufigen Position der Mitgliedstaaten wird der Modellflug noch nicht herausgestellt. DAeC und Europe Air Sports werden die weiteren Verhandlung verfolgen und bei Bedarf einschreiten, um die Interessen des Modellflugs zu verteidigen.

Quelle: DAeC e.V.


Original eröffentlicht am 21. September 2016

Stellungnahme zur gemeinsamen Strategie der FAI zum Thema Drohnen

Während des letzten Treffens des FAI Vorstands mit dem Kommissionspräsidenten und den Vertretern der nationalen Luftsportverbände in Heraklion, Kreta, wurde ein Vorschlag der CIAM, der Modellflugkommission der FAI, vorgestellt und diskutiert.

Ziel dieses Vorschlages war es, eine gemeinsame Strategie der FAI zum Thema Drohnen zu erstellen und zu implementieren. Der FAI-Vorstand unterstützt diese Initiative vollständig und hat CIAM gebeten, zu diesem Thema einen detaillierten Aktionsplan zu entwickeln und zur Zurstimmung vorzulegen.

Dieser Aktionsplan soll neben anderen die folgenden Punkte enthalten

  • Die FAI als verlässlicher Partner für globale und regionale Gesetzgeber und die nationalen Luftsportverbände als verlässliche Partner für ihre zuständigen Luftfahrtbehörden zu fördern.
  • Mit den Drohnenherstellern zusammen zu arbeiten, um diese in den Bereich der Luftsportgemeinschaft einzubeziehen.
  • Eine Differenzierung zwischen den Sportaktivitäten zum Zwecke der Freizeitbeschäftigung und des Sports, die durch FAI-CIAM und ihren nationalen Luftsportverbänden behandelt werden und den kommerziellen Aktivitäten, die eine spezifische Zulassung durch die Behörden in den jeweiligen Ländern erfordern.
  • Einen Pool bewährter Verfahren zu entwickeln, die allgemein genutzt werden können (zum Beispiel Aufklärungsmaterialien). Es ist außerdem geplant, Ausbildungs- und Informationsmaterial zu entwickeln, das global verwendet werden kann, wenn es von Seiten der Luftfahrtbehörden als anwendbar betrachtet und die Finanzierung gesichert wird. Solches Material ist zur Zeit nur auf nationaler Ebene verfügbar und unterscheidet sich durch unterschiedliche nationale Regeln.
  • Eingaben zur Regulierung von Drohnen mit Europe Air Sports und anderen am Luftsport interessierten Stellen zu koordinieren.

Die Modellfluggemeinschaft zu befähigen

    • Mit den Behörden zu verhandeln, um die existierenden Strukturen des Modellflug zu schützen, da Drohnen als Flugmodelle betrachtet werden können, wenn sie in die Light/Open Kategorie fallen.
    • Die existierenden Privilegien des Modellflugs zu schützen, da die Regulierung von Drohnen regulatorische Überlappungen schaffen könnte, die gemeinsame Richtlinien erfordern.
    • Drohnen sinnvoll in die Nutzung des Luftraum zu integrieren.
    • Neue Mitglieder im Bereich FPV und anderen Sportklassen im Bereich der Dohnen zu gewinnen.

Extrablatt 03-2016 Bundeskommission Modellflug
Anlage zum Extrablatt03-2016

Quelle: DAeC e.V.


Original veröffentlicht am 16. Juni 2016

Modellflugkommission-NRW aktiv

Am 15. Juni trafen sich die Modellflugvertreter Reinhard Streisel, Klaus Kosmalla und Geschäftsführer Hermann-J. Hante mit dem MdB, Arno Klare (SPD) in Mülheim, um den aktuellen Verordnungsentwurf zum Thema „Drohnen“ zu besprechen.

Arno Klare ist Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages und somit für die Bearbeitung der anstehenden Verordnung zuständig. In sehr offener und angenehmer Atmosphäre konnten alle „Knackpunkte“ in der Verordnung diskutiert werden. Angesprochen wurden unter anderem das Thema „Höhebeschränkung auf 100Meter“ als auch grundsätzliches was zu Einschränkungen im Modellflug in der anstehenden Verordnung führen würde. MdB Arno Klare hatte ein sehr offenes Ohr und hat die vorgetragenen Vorschläge zur sinnvollen Einschränkung des derzeit unkontrollierten Umganges mit den Drohnen dankbar aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass die im allgemeinen Konsens miteinander gefassten Vorschläge und Ideen auch im Verkehrsausschuss Gehör finden werden.


Original veröffentlicht am 2. Juni 2016

Am 27.05. trafen sich Vertreter des Bundesverkehrs- und des Bundesinnenministeri-ums, des DAeC, des DMFV, der Vereinigung Cockpit, vom Deutsche Hubschrauber-verband, der Deutschen Flugsicherung, dem Europäische Herstellerverband EMA, EMIG-RC, Europe Air Sports EAS und der Fédéderation Aéronautique Internationale (FAI-Weltluftsportverbandes) auf der Wasserkuppe zu einem weiteren informellen Sondierungsgespräch im Rahmen der Novellierung der LuftVO.

Eingeladen hatten diesmal die Gesellschaft zur Förderung des Segelflugs auf der Wasserkuppe (Rhön) e. V. und das Deutsche Segelflugmuseum mit Modellflug.

Unter der Moderation des ehemaligen Präsidenten des DAeC, Gerd Allerdissen, wurden Aspekte eines künftigen Referentenentwurfs des Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Sicht der einzelnen Interessengruppen im unteren Luftraum diskutiert. Der bereits in Berlin gemachte Vorschlag des DAeC auf Einführung einer sogenannten „Spielzeugklasse“ zur Entschärfung des Problems wurde wegen noch fehlender Eckdaten nur kurz angesprochen. Das gleiche gilt für die Möglichkeit einer generellen Unterscheidung zwischen Flugmodellen und Droh-nen innerhalb der unbemannten Luftfahrzeuge. Beide Punkte werden seitens des DAeC natürlich weiterverfolgt.
weiter lesen…

Quelle: DAeC e.V.


Treffen im BMVI zum Thema Drohnen

Staatssekretär Norbert Barthle (BMVI) hatte in Berlin Vertreter des DAeC zu einem Gespräch eingeladen. Mit Herrn Barthle waren zwei seiner Mitarbeiter anwesend und per Videokonferenz waren aus Bonn Herr Schiller und Herr Daum zugeschaltet.

DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt, Ausschussvorsitzender Frank Tofahrn, der Vorsitzende des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV) Charlie Jöst und sein zu-ständiger Referent für Luftraum und Flugbetrieb, Björn Klaassen, erörterten mit den Vertretern des BMVI die Problematik der Multikopter / Drohnen. weiter lesen

Pressemitteilung: MdB Norbert Barthle trifft sich mit dem Deutschen Aero Club: „Die Interessen der Modellflieger nehmen wir ernst.“

Quelle: DAeC e.V.


Original veröffentlicht am 18. Mai 2016

Drohnen – Bedrohung oder Bereicherung?

Die Thematik „Drohnen“ (Multikopter) ist immer stärker in den Medien präsent, oftmals in Verbindung mit negativen Ereignissen, wie zum Beispiel Unfälle durch herabstürzende Multikopter oder die Verletzung der Privatsphäre durch einen Flug über den Nachbarsgarten. Aber auch technische Aspekte und dadurch neu entstehende Möglichkeiten werden gerne präsentiert.

Besonders im privaten Bereich, in denen die Multikopter oft als einfaches Spielzeug betrachtet werden, ist das notwendige Hintergrundwissen zu rechtlichen Vorschriften und Luftfahrtregelungen oft nicht vorhanden. Denn das Betreiben eines Multikopters ist rechtlich gesehen Modellflug, und dafür gibt es einige luftrechtliche Gesetze und Vorschriften.

Kritisch wird es besonders, wenn die Versicherung ins Spiel kommt. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden durch Modellflug ab, was die Verwendung eines solchen Multikopters aber ist. Die Versicherungen kommen insbesondere dann nicht für Schäden auf, wenn der Flug zusätzlich nicht nach Modellflugregeln durchgeführt wurde.

Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband (BWLV) hat in der Verbandszeitschrift “der adler” in der April-Ausgabe ein umfangreiches Dossier zum Thema veröffentlicht.

Im Mai hat der AEROLCUB | NRW sich der Pressemitteilung des Luftsport-Verbandes Bayern angeschlossen und eine Presseinformation an ausgewählte Sportredaktionen versandt. Ansprechpartner für den AEROCLUB | NRW ist Reinhard Streisel, E-Mail: rstreisel@gmx.de), Fachreferent Multikopter und Vorsitzender der Modellflugkommission | NRW.

Presseinformation vom 18.5.16: Multikopter („Drohnen“)
Informationsblatt zum Thema Multikopter („Drohnen“)
Fernsehbeitrag über Multikopter / BR-Fernsehen


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