Mit der NfL 1-1192-17 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Festlegung der Funkfrequenzen der Flugverkehrskontrollstellen und der Bodenfunkstellen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst veröffentlicht. Betroffen sind auch Flugplätze in Nordrhein-Westfalen.
Die entsprechenden Frequenzen sind in der NfL 1-1192-17 aufgelistet.