Münster/München/Oerlinghausen. Insgesamt 30 Offizier-Anwärter der Luftwaffe und der Marine absolvieren heute und morgen (14. und 15. Dezember 2017) für ihren Segelflugschein ihre theoretische Prüfung in der Bezirksregierung Münster. Begleitet wurden die angehenden Piloten von ihrem Ausbilder Oberleutnant Koch. Der Erwerb eines privaten Segelflugscheins ist Teil ihrer Ausbildung „Aeronautical Engineering“ bei der Bundeswehr. Die Bezirksregierung ist als Luftfahrtbehörde für die Ausbildung und Lizensierung von Privatpiloten zuständig.
Ausbildung „Aeronautical Engineering“
Die Soldaten sind derzeit in der Kaserne Generalfeldmarshall Rommel Kaserne/Augustdorf in Ostwestfalen stationiert. Zum Herbsttrimester 2017 haben die Offizier-Anwärter ihre duale Ausbildung „Aeronautical Engineering“ an der Universität der Bundeswehr (UniBw) in Neubiberg bei München begonnen. Der Studiengang ist einschließlich der fliegerischen Ausbildung auf insgesamt viereinhalb Jahre angelegt, davon 2,5 Jahre im akademischen Teil. Den ersten Teil bildet die „Erfahrung der 3. Dimension“. Erstmalig startete dieser Studiengang „Aeronautical Engineering“ im Jahr 2015.
Fit gemacht für die theoretische und fliegerische Ausbildung werden die angehenden Piloten in Europas größter Segelflugschule in Oerlinghausen, einem der drei Luftsportzentren Deutschlands.
Theorieprüfung in der BR Münster
In der theoretischen Prüfung bei der Bezirksregierung Münster werden die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Luftfahrzeugkunde, Grundlagen des Fliegens, menschliches Leistungsvermögen, Flugplanung/Flugleistung und betriebliche Verfahren abgefragt.
Am ersten Prüfungstag haben alle Prüflinge ihre Theorieprüfung bestanden, berichtet der luftfahrttechnische Dezernent Thomas Schelenz von der Bezirksregierung Münster. Darüber freute sich auch insbesondere ihr Ausbilder Oberleutnant Koch. Morgen (15.12.) werden 15 weitere Offizier-Anwärter geprüft.
Die praktische Segelflugprüfung der Offizier-Anwärter ist für August 2018 in der Segelflugschule Oerlinghausen geplant. In der praktischen Prüfung müssen die Flugschüler bei einem Prüfungsflug nachweisen, dass sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben haben und auch in simulierten Notfallsituationen richtig anwenden können.
Bildquelle: Bezirksregierung Münster