Die UL-Kommission des DAeC-Landesverbandes NRW führt einen Lehrgang für Inhaber einer UL-Berechtigung zum UL- Assistenzfluglehrer durch. Voraussetzung ist (min. 150 Std. PIC) ein gültiger UL-Schein (Dreiachser) mit eingetragener Passagierflugberechtigung. Dazu wird noch ein fliegerischer Lebenslauf benötigt. BZF/AZF ist obligatorisch!
PRAXIS
Mittwoch, 4. Mai bis Sonntag, 08. Mai 2016 in Meschede-Schüren
Gebühren
Die Lehrgangsgebühr beträgt 950 € für DAeC-Mitglieder bzw. 1.150 € für Nicht-DAeC-Mitglieder. Die Prüfungsgebühr beträgt 160,50 € für DAeC-Mitglieder und 178,50 € für Nicht-DAeC-Mitglieder laut Gebührenverzeichnis §2 LuftKostV-UL. Der Gesamtbetrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: DE92350603863311460008 bei der Volksbank Rhein-Ruhr
Verwendungszweck: Name+UL Praxis 16
Die zusätzlichen Kosten für Anreise, Unterkunft/Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer. Verbindliche Anmeldung bitte bis spätestens 27. April 2016.
Zuzüglich entstehen Kosten für Typeneinweisung/Übungsflüge (5 Std min), die vorgeschriebene fliegerische Überprüfung u. Landegebühren.
Wir freuen uns mit Ihnen und euch auf einen erfolgreichen Lehrgang!
Ansprechpartner
Hermann-J. Hante
Telefon: 0203/7784432
Mail: hante@aeroclub-nrw.de
Anmeldung
[contact-form-7]Allgemeine Bedingungen
Falls der Anmeldung von uns nicht widersprochen wird, gelten die angemeldeten Teilnehmer als eingeladen, eine gesonderte Einladung erfolgt also nicht mehr.
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass während des Lehrganges Anwesenheitspflicht besteht! Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bei vorzeitigem Abbruch oder nicht bestandener Prüfung kann die Meldegebühr nicht erstattet werden!
Nach Anmeldung berechnen wir für Stornierung oder Nichterscheinen 300,- €. Ausnahmen sind möglich und mit der Lehrgangsleitung zu klären. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
Verzichterklärung
Die Lehrgangsleitung / der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung aus der Lehrgangsteilnahme und Flugbetrieb. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Lehrgangsflugzeuge sind ordnungsgemäß haftpflichtversichert und Kaskoversichert. Bei der Kaskoversicherung entsteht im Schadenfall möglicherweise ein Kostenaufwand durch die Selbstbeteiligung und entgangenen Schadenfreiheitsrabatt. Dies wird durch die Anmeldeunterschrift ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.