Die UL-Kommission führt einen speziellen Lehrgang für Inhaber einer PPL-Lehrberechtigung zum UL-Fluglehrer durch. Voraussetzung ist neben der gültigen PPL-Lehrberechtigung natürlich ein gültiger UL-Schein (Dreiachser) mit eingetragener Passagierflugberechtigung und mind. 20 Flugstunden UL nach Scheinerwerb. Dazu wird noch ein fliegerischer Lebenslauf benötigt.
Termin
Freitag, 15. April bis Sonntag, 17. April 2016 in Oerlinghausen, EDLO
Gebühren
Die Lehrgangsgebühr beträgt 350 € für DAeC-Mitglieder bzw. 450 € für Nicht-DAeC-Mitglieder. Die Prüfungsgebühr beträgt 160,50 € für DAeC-Mitglieder und 178,50 € für Nicht-DAeC-Mitglieder laut Gebührenverzeichnis §2 LuftKostV-UL. Der Gesamtbetrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: DE92350603863311460008 bei der Volksbank Rhein-Ruhr
Verwendungszweck: Name+ULUM16
Die zusätzlichen Kosten wie Anreise, Unterkunft/Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer. Verbindliche Anmeldung bitte bis spätestens 08. April 2016.
Wir freuen uns mit Ihnen und euch auf einen erfolgreichen Lehrgang!
Ansprechpartner
Hermann-J. Hante
Telefon: 0203/7784432
Mail: hante@aeroclub-nrw.de
Anmeldung
[contact-form-7]Allgemeine Bedingungen
Falls der Anmeldung von uns nicht widersprochen wird, gelten die angemeldeten Teilnehmer als eingeladen, eine gesonderte Einladung erfolgt also nicht mehr. Nach Anmeldung berechnen wir für Stornierung oder Nichterscheinen 160.- €. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
Eine besondere Prüfungsvorbereitung ist nicht erforderlich. Wir weisen jedoch darauf hin, das insbesondere die reinen Segelfluglehrer sich eingehend mit dem Flug und der Technik von Ultraleichtflugzeugen im Vorfeld vertraut machen.
Bitte Originale des PPL (mit eingetragener Lehrberechtigung), des UL-Scheins und das Flugbuch mitbringen. Eventuelle Rückfragen beantwortet Hermann-J. Hante.
Verzichterklärung
Die Lehrgangsleitung / der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung aus der Lehrgangsteilnahme und Flugbetrieb. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Lehrgangsflugzeuge sind ordnungsgemäß haftpflichtversichert und Kaskoversichert. Bei der Kaskoversicherung entsteht im Schadenfall möglicherweise ein Kostenaufwand durch die Selbstbeteiligung und entgangenen Schadenfreiheitsrabatt. Dies wird durch die Anmeldeunterschrift ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.