Seit dem 15.5.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Weitreichende Lockerungen für den Sport sieht die neue CoronaSchVO vor, sobald in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt zudem bereits weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Stand heute gibt es für den Bereich Sport eine aktive Modellregion: Kreis Coesfeld. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.
„Wir danken der Sportabteilung der Staatskanzlei mit Frau Staatssekretärin Milz an der Spitze für ihren intensiven Einsatz und die einmal mehr vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Tagen.“
Landessportbund NRW e.V.
LINKS
- Land NRW: CoronaSchVo (12.5.21). Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind in der Lesefassung gelb markiert
- Die CoronaSchVO des Landes NRW ist ergänzt durch das Bundesgesetz: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021
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- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO, siehe LINK
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO, siehe LINK.
Der Beitrag Corona Update, 15.5.21 erschien zuerst auf AEROCLUB | NRW.